Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt (Website und eingebundene Online‑Dienste) von aboelo unter https://aboelo.de.
 

Geltungsbereich

Diese Erklärung bezieht sich auf sämtliche öffentlich zugänglichen Seiten und interaktiven Rechner/Formulare (z. B. Pflegegrad‑Rechner, Pflegekosten‑Rechner, AAL‑Bedarfsfragebogen, Rentenlücken‑Rechner).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist überwiegend barrierefrei und orientiert sich an den Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA gemäß EN 301 549. Die folgenden Aspekte sind umgesetzt:
  • Semantische Strukturierung (Landmarks wie `main`, Überschriftenhierarchie)
  • Tastaturbedienbarkeit aller interaktiven Elemente
  • Verständliche Formularführung inkl. Gruppierung von Radiobuttons
  • Dynamische ARIA‑Statusmeldungen (Fehler/Erfolg) und Fortschrittsanzeigen
  • Fokusmanagement bei Schrittwechseln und Dialogen
  • Ausreichende Farbkontraste gemäß Designsystem (laufend überprüft)

Nicht barrierefreie Inhalte (bekannte Abweichungen)

  • Einzelne historische Inhalte und/oder eingebundene Drittanbieter‑Komponenten können abweichende Barrierefreiheitsniveaus aufweisen.
  • PDF‑/Download‑Dokumente Dritter sind ggf. nicht vollumfänglich barrierefrei.
Wir arbeiten daran, verbleibende Barrieren schrittweise zu reduzieren. Wenn Sie auf Barrieren stoßen, kontaktieren Sie uns bitte (siehe Kontakt).

Erstellung dieser Erklärung

  • Methode: Selbstbewertung auf Basis der WCAG 2.1 AA/EN 301 549, manuelle Tests (Tastatur, Screenreader) und stichprobenartige technische Prüfungen.
  • Datum der letzten Aktualisierung: 2025‑09‑24.

Feedback und Kontakt (niedrigschwellig)

Sie möchten Barrieren melden oder Informationen anfordern, die nicht barrierefrei bereitgestellt werden? Kontaktieren Sie uns:
Bitte beschreiben Sie die Barriere (Seite/URL, Beschreibung des Problems, verwendetes Gerät/Browser/Assistive Technik). Wir bemühen uns, Ihnen zeitnah zu antworten.

Durchsetzungsverfahren (BFSG/BITV)

Sollten Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wenden. Hinweise zu Pflichten und Fristen sowie zu EN 301 549/WCAG finden Sie z. B. bei Aktion Mensch: https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/gesetzliche-pflichten
Wenn Sie Anregungen zur weiteren Verbesserung der Barrierefreiheit haben, freuen wir uns über Ihr Feedback.