Aktuell · Stand September 2026

Pflegereform 2026: Alle Änderungen in der Pflege im Überblick

2026 gibt es kein höheres Pflegegeld, dafür das erste volle Jahr des gemeinsamen Jahresbetrags, neue Fristen bei Beratungsbesuchen und höhere Pflegelöhne. Hier lesen Sie, was jetzt gilt, was es kostet und was für 2027 geplant ist.

Pflegegeld

Unverändert, nächste Anpassung 1. Januar 2028

Jahresbetrag

Bis 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Beitragssatz

3,6 Prozent, für Kinderlose 4,2 Prozent

Pflegemindestlohn

16,52 bis 21,03 € pro Stunde ab 1. Juli 2026

Pflegegeld und Sachleistungen 2026: keine Erhöhung

Nach der Erhöhung um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025 bleiben Pflegegeld und Pflegesachleistungen 2026 unverändert. Die nächste gesetzliche Anpassung ist für den 1. Januar 2028 festgelegt. Die Beträge im Monat:

Pflegegrad 1

Pflegegeld: kein Anspruch

Sachleistungen: kein Anspruch

Pflegegrad 2

Pflegegeld: 347 €

Sachleistungen: 796 €

Pflegegrad 3

Pflegegeld: 599 €

Sachleistungen: 1.497 €

Pflegegrad 4

Pflegegeld: 800 €

Sachleistungen: 1.859 €

Pflegegrad 5

Pflegegeld: 990 €

Sachleistungen: 2.299 €

Entlastungsbetrag 131 €

Alle Pflegegrade können zusätzlich den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat für anerkannte Angebote im Alltag nutzen. Nicht genutzte Beträge lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres ansparen. Da die Preise steigen, das Pflegegeld aber nicht, sinkt die Kaufkraft. Prüfen Sie deshalb auch steuerliche Entlastungen wie den Pflege-Pauschbetrag.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium. Die Pflegegrade und ihre Leistungen erklären wir im Ratgeber.

Der gemeinsame Jahresbetrag: erstes volles Jahr

Seit 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI). 2026 steht er erstmals von Januar bis Dezember zur Verfügung. Das ist neu:

Ein Topf für alles

Bis zu 3.539 € je Kalenderjahr, ab Pflegegrad 2, flexibel für beide Leistungen. Getrennte kleine Budgets gibt es nicht mehr.

Keine Vorpflegezeit

Die Wartezeit von sechs Monaten ist entfallen. Sie haben sofort Zugriff, sobald der Pflegegrad besteht.

Bis zu 8 Wochen

Die Ersatzpflege ist bis zu acht statt sechs Wochen im Jahr möglich.

Pflegegeld zur Hälfte

Während der Vertretung wird das Pflegegeld zur Hälfte bis zu 8 Wochen weitergezahlt. Mehr im Ratgeber Verhinderungspflege.

Weitere Änderungen 2026 im Überblick

Neben dem Jahresbetrag gelten 2026 diese Neuerungen:

Beratungsbesuche halbjährlich

Seit 1. Januar 2026 reicht ab Pflegegrad 2 ein Beratungsbesuch pro Halbjahr, auch bei Pflegegrad 4 und 5. Vierteljährlich ist dort freiwillig. Mehr in der Pflegeberatung.

Wohngruppenzuschlag neu geordnet

Der Zuschlag von 224 € im Monat steht seit 1. Januar 2026 in § 45f SGB XI, die Anschubfinanzierung in § 45g. Mehr zur Pflege-WG.

Pflegemindestlöhne steigen

Ab 1. Juli 2026 gelten 16,52 € für Pflegehilfskräfte, 17,80 € für qualifizierte Hilfskräfte und 21,03 € für Pflegefachkräfte pro Stunde (7. Pflegearbeitsbedingungenverordnung, gilt bis 30. September 2028).

Beitragssatz stabil

Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt 2026 bei 3,6 Prozent, für Kinderlose bei 4,2 Prozent.

Kosten: Warum Pflege 2026 teurer werden kann

Die Leistungen der Pflegekasse bleiben gleich, die Kosten am Markt steigen. Grund sind vor allem höhere Löhne. Pflegedienste und Heime müssen sie refinanzieren. Da die Sachleistungsbeträge nicht steigen, können Eigenanteile und Preise für ambulante Pflege und im Pflegeheim wachsen. Im Heim mindert der Leistungszuschlag den pflegebedingten Eigenanteil, gestaffelt nach Aufenthaltsdauer:

1. Jahr

15 Prozent Zuschlag

2. Jahr

30 Prozent Zuschlag

3. Jahr

50 Prozent Zuschlag

Ab dem 4. Jahr

75 Prozent Zuschlag

Was Sie tun können

Lassen Sie sich Preise und Vertragsbedingungen von Pflegediensten schriftlich geben und rechnen Sie mit Preisanpassungen. Prüfen Sie Verträge auf Kündigungsfristen und Preisklauseln. Ihren Eigenanteil schätzen Sie mit dem Pflegekosten-Rechner.

Quellen: BMAS, 7. Pflegearbeitsbedingungenverordnung, § 43c SGB XI.

Ausblick: Pflegereform 2027 und 2028 (Entwurf)

Noch nicht beschlossen

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 5. Juni 2026 den Referentenentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vorgelegt. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, Details können sich ändern. Planen Sie deshalb nicht fest mit einzelnen Beträgen. Die wichtigsten Punkte laut Entwurf:

Neue Budgets

Einzelleistungen sollen in ambulante Sach- und Entlastungsbudgets sowie ein Sozialraum-Budget gebündelt und möglichst antragslos nutzbar werden.

Überbrückungsbudget

Für Akutsituationen wie den plötzlichen Ausfall der Hauptpflegeperson soll es ein eigenes Budget geben, etwa für Notdienste oder Kurzzeitpflege.

Pflegebegleitung

Neu ist ein Anspruch auf fachliche Begleitung in der häuslichen Pflege, dazu ein digitales „Pflege-Cockpit“ der Pflegekassen.

Begutachtung

Das Begutachtungsinstrument soll angepasst werden, Schwellenwerte sind zum 1. Januar 2027 vorgesehen, mit dem Ziel eines langsameren Anstiegs der Pflegebedürftigen.

Zuschläge im Pflegeheim

Die Verweildauerstufen beim Leistungszuschlag sollen um jeweils 6 Monate länger werden. Höhere Zuschläge gäbe es also später.

Anpassung ab 2028

Die Dynamisierung 2028 soll zum 1. Juli nur noch die durchschnittliche Kerninflation der drei Vorjahre ausgleichen, ab 2029 jährlich.

Quelle: Referentenentwurf PNOG, Bundesgesundheitsministerium (05.06.2026). Einnahmenseitig sieht der Entwurf u. a. höhere Beiträge für Kinderlose, eine höhere Beitragsbemessungsgrenze und Beiträge für Minijobs vor, aber keine Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes.

Checkliste: Das sollten Sie 2026 erledigen

1

Budget verplanen

Klären Sie mit Ihrem Pflegedienst, wie viel Sachleistungsbudget noch übrig ist, und planen Sie den Jahresbetrag von 3.539 € fest ein.

2

Verträge prüfen

Rechnen Sie mit Preisanpassungen im Sommer. Prüfen Sie Kündigungsfristen und Preisklauseln.

3

Vollmachten prüfen

Prüfen Sie, ob Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung noch aktuell sind.

4

Wohnumfeld verbessern

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € je Maßnahme. Details unter Barrierefreies Wohnen.

Häufige Fragen zur Pflegereform 2026

Steigt das Pflegegeld 2026?

Nein. Pflegegeld und Sachleistungen bleiben 2026 auf dem Stand von 2025. Die nächste gesetzliche Anpassung ist für den 1. Januar 2028 festgelegt. Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sieht für 2028 eine Anpassung zum 1. Juli und danach jährlich vor.

Gilt der gemeinsame Jahresbetrag auch bei Pflegegrad 1?

Nein, er gilt ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat nutzen und nicht genutzte Beträge bis zum 30. Juni des Folgejahres ansparen.

Wie hoch ist der Beitragssatz zur Pflegeversicherung 2026?

Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 3,6 Prozent, für Kinderlose ab 23 Jahren bei 4,2 Prozent. Für Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren gibt es Abschläge.

Wann kommt die nächste Pflegereform?

Der Referentenentwurf vom 5. Juni 2026 sieht vor, dass die meisten Regelungen ab 2027 gelten. Beschlossen ist er noch nicht. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald sich der Stand ändert.

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