Aktuell · Stand September 2026
2026 gibt es kein höheres Pflegegeld, dafür das erste volle Jahr des gemeinsamen Jahresbetrags, neue Fristen bei Beratungsbesuchen und höhere Pflegelöhne. Hier lesen Sie, was jetzt gilt, was es kostet und was für 2027 geplant ist.
Pflegegeld
Unverändert, nächste Anpassung 1. Januar 2028
Jahresbetrag
Bis 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Beitragssatz
3,6 Prozent, für Kinderlose 4,2 Prozent
Pflegemindestlohn
16,52 bis 21,03 € pro Stunde ab 1. Juli 2026
Nach der Erhöhung um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025 bleiben Pflegegeld und Pflegesachleistungen 2026 unverändert. Die nächste gesetzliche Anpassung ist für den 1. Januar 2028 festgelegt. Die Beträge im Monat:
Pflegegeld: kein Anspruch
Sachleistungen: kein Anspruch
Pflegegeld: 347 €
Sachleistungen: 796 €
Pflegegeld: 599 €
Sachleistungen: 1.497 €
Pflegegeld: 800 €
Sachleistungen: 1.859 €
Pflegegeld: 990 €
Sachleistungen: 2.299 €
Entlastungsbetrag 131 €
Alle Pflegegrade können zusätzlich den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat für anerkannte Angebote im Alltag nutzen. Nicht genutzte Beträge lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres ansparen. Da die Preise steigen, das Pflegegeld aber nicht, sinkt die Kaufkraft. Prüfen Sie deshalb auch steuerliche Entlastungen wie den Pflege-Pauschbetrag.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium. Die Pflegegrade und ihre Leistungen erklären wir im Ratgeber.
Seit 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI). 2026 steht er erstmals von Januar bis Dezember zur Verfügung. Das ist neu:
Bis zu 3.539 € je Kalenderjahr, ab Pflegegrad 2, flexibel für beide Leistungen. Getrennte kleine Budgets gibt es nicht mehr.
Die Wartezeit von sechs Monaten ist entfallen. Sie haben sofort Zugriff, sobald der Pflegegrad besteht.
Die Ersatzpflege ist bis zu acht statt sechs Wochen im Jahr möglich.
Während der Vertretung wird das Pflegegeld zur Hälfte bis zu 8 Wochen weitergezahlt. Mehr im Ratgeber Verhinderungspflege.
Neben dem Jahresbetrag gelten 2026 diese Neuerungen:
Seit 1. Januar 2026 reicht ab Pflegegrad 2 ein Beratungsbesuch pro Halbjahr, auch bei Pflegegrad 4 und 5. Vierteljährlich ist dort freiwillig. Mehr in der Pflegeberatung.
Der Zuschlag von 224 € im Monat steht seit 1. Januar 2026 in § 45f SGB XI, die Anschubfinanzierung in § 45g. Mehr zur Pflege-WG.
Ab 1. Juli 2026 gelten 16,52 € für Pflegehilfskräfte, 17,80 € für qualifizierte Hilfskräfte und 21,03 € für Pflegefachkräfte pro Stunde (7. Pflegearbeitsbedingungenverordnung, gilt bis 30. September 2028).
Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt 2026 bei 3,6 Prozent, für Kinderlose bei 4,2 Prozent.
Die Leistungen der Pflegekasse bleiben gleich, die Kosten am Markt steigen. Grund sind vor allem höhere Löhne. Pflegedienste und Heime müssen sie refinanzieren. Da die Sachleistungsbeträge nicht steigen, können Eigenanteile und Preise für ambulante Pflege und im Pflegeheim wachsen. Im Heim mindert der Leistungszuschlag den pflegebedingten Eigenanteil, gestaffelt nach Aufenthaltsdauer:
15 Prozent Zuschlag
30 Prozent Zuschlag
50 Prozent Zuschlag
75 Prozent Zuschlag
Was Sie tun können
Lassen Sie sich Preise und Vertragsbedingungen von Pflegediensten schriftlich geben und rechnen Sie mit Preisanpassungen. Prüfen Sie Verträge auf Kündigungsfristen und Preisklauseln. Ihren Eigenanteil schätzen Sie mit dem Pflegekosten-Rechner.
Quellen: BMAS, 7. Pflegearbeitsbedingungenverordnung, § 43c SGB XI.
Noch nicht beschlossen
Das Bundesgesundheitsministerium hat am 5. Juni 2026 den Referentenentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vorgelegt. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, Details können sich ändern. Planen Sie deshalb nicht fest mit einzelnen Beträgen. Die wichtigsten Punkte laut Entwurf:
Einzelleistungen sollen in ambulante Sach- und Entlastungsbudgets sowie ein Sozialraum-Budget gebündelt und möglichst antragslos nutzbar werden.
Für Akutsituationen wie den plötzlichen Ausfall der Hauptpflegeperson soll es ein eigenes Budget geben, etwa für Notdienste oder Kurzzeitpflege.
Neu ist ein Anspruch auf fachliche Begleitung in der häuslichen Pflege, dazu ein digitales „Pflege-Cockpit“ der Pflegekassen.
Das Begutachtungsinstrument soll angepasst werden, Schwellenwerte sind zum 1. Januar 2027 vorgesehen, mit dem Ziel eines langsameren Anstiegs der Pflegebedürftigen.
Die Verweildauerstufen beim Leistungszuschlag sollen um jeweils 6 Monate länger werden. Höhere Zuschläge gäbe es also später.
Die Dynamisierung 2028 soll zum 1. Juli nur noch die durchschnittliche Kerninflation der drei Vorjahre ausgleichen, ab 2029 jährlich.
Quelle: Referentenentwurf PNOG, Bundesgesundheitsministerium (05.06.2026). Einnahmenseitig sieht der Entwurf u. a. höhere Beiträge für Kinderlose, eine höhere Beitragsbemessungsgrenze und Beiträge für Minijobs vor, aber keine Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes.
1
Klären Sie mit Ihrem Pflegedienst, wie viel Sachleistungsbudget noch übrig ist, und planen Sie den Jahresbetrag von 3.539 € fest ein.
2
Rechnen Sie mit Preisanpassungen im Sommer. Prüfen Sie Kündigungsfristen und Preisklauseln.
4
Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € je Maßnahme. Details unter Barrierefreies Wohnen.
Steigt das Pflegegeld 2026?
Nein. Pflegegeld und Sachleistungen bleiben 2026 auf dem Stand von 2025. Die nächste gesetzliche Anpassung ist für den 1. Januar 2028 festgelegt. Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sieht für 2028 eine Anpassung zum 1. Juli und danach jährlich vor.
Gilt der gemeinsame Jahresbetrag auch bei Pflegegrad 1?
Nein, er gilt ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat nutzen und nicht genutzte Beträge bis zum 30. Juni des Folgejahres ansparen.
Wie hoch ist der Beitragssatz zur Pflegeversicherung 2026?
Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 3,6 Prozent, für Kinderlose ab 23 Jahren bei 4,2 Prozent. Für Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren gibt es Abschläge.
Wann kommt die nächste Pflegereform?
Der Referentenentwurf vom 5. Juni 2026 sieht vor, dass die meisten Regelungen ab 2027 gelten. Beschlossen ist er noch nicht. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald sich der Stand ändert.
Berechnen Sie Leistungen der Pflegekasse und Ihren Eigenanteil für 2026.