Finanzen und Recht

Erbschaft: Erbfall, Erbschein und Erbengemeinschaft

Nach einem Todesfall laufen Fristen, Konten werden gesperrt und oft gibt es Streit. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, was im Erbfall gilt: von den ersten Wochen über den Erbschein und die Erbengemeinschaft bis zur Vorsorge zu Lebzeiten.

Übergang

Das Erbe geht automatisch auf die Erben über (§ 1942 BGB)

Frist

6 Wochen für die Ausschlagung (§ 1944 BGB)

Nachweis

Erbschein oder notarielles Testament mit Protokoll

Freibetrag

400.000 € je Kind, 500.000 € für Ehepartner

Der Erbfall tritt ein: die ersten Schritte

Mit dem Tod geht das gesamte Vermögen samt Schulden automatisch auf die Erben über (§ 1942 BGB). Sie müssen die Erbschaft also nicht beantragen. Doch drei Stationen sollten Sie kennen:

Testament abliefern

Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern (§ 2259 BGB). Wer es unterdrückt, kann als erbunwürdig gelten und macht sich strafbar.

Testament eröffnen

Das Nachlassgericht informiert die Beteiligten schriftlich über den Inhalt. Eine Testamentsverlesung wie im Film gibt es nicht. Das Schreiben ist oft der erste Schritt, um Ansprüche zu prüfen.

Annehmen oder ausschlagen

Ab Kenntnis vom Erbfall haben Sie sechs Wochen Zeit für die Ausschlagung (§ 1944 BGB). Wer nichts tut, nimmt an und haftet auch für Schulden.

Unklare Vermögenslage?

Sie müssen nicht sofort ausschlagen. Eine Nachlassverwaltung kann Ihr Privatvermögen schützen, ohne dass Sie das Erbe aufgeben. Vorsicht: Wer vorschnell Rechnungen bezahlt oder Gegenstände mitnimmt, kann die Erbschaft schon stillschweigend angenommen haben.

Der Erbschein: Ihr Ausweis als Erbe

Banken, Versicherungen oder das Grundbuchamt verlangen oft einen Nachweis, dass Sie Erbe sind. Was ausreicht, hängt von der Erbfolge ab:

Ohne Testament

Bei gesetzlicher Erbfolge ist ein Erbschein fast immer nötig.

Notarielles Testament

Meist genügt das Testament mit dem Eröffnungsprotokoll. Nach der BGH-Rechtsprechung dürfen Banken nicht pauschal einen Erbschein verlangen.

Handschriftliches Testament

Hier verlangen Banken und Grundbuchamt meist einen Erbschein, weil sie Echtheit und Auslegung nicht prüfen können.

Kostenfalle eidesstattliche Versicherung

Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert (GNotKG). Zusätzlich fällt für die erforderliche eidesstattliche Versicherung eine Gebühr in gleicher Höhe an. Die Gesamtkosten sind also etwa doppelt so hoch wie die Gebühr für den Erbschein allein.

Erbengemeinschaft: Konfliktpotenzial Nummer eins

Erben mehrere Personen, etwa drei Geschwister das Elternhaus, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass gehört allen gemeinsam. Über einzelne Gegenstände kann niemand allein verfügen, über Verkauf und Vermietung wird gemeinsam entschieden. Will einer verkaufen, der zweite vermieten und der dritte einziehen, ist die Pattsituation da. So lösen Sie die Gemeinschaft auf:

Auseinandersetzungsvertrag

Die friedliche Einigung, wer was bekommt und wer wen auszahlt.

Abschichtung

Ein Miterbe lässt sich auszahlen und scheidet aus der Gemeinschaft aus.

Teilungsversteigerung

Das letzte Mittel: Die Immobilie wird versteigert. Der Erlös liegt meist unter dem eines freien Verkaufs.

Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt ohne Testament?

Gibt es keine letztwillige Verfügung, greift die gesetzliche Erbfolge. Verwandte werden in Ordnungen eingeteilt: Solange ein Verwandter einer näheren Ordnung lebt, sind fernere ausgeschlossen.

1. Ordnung

Kinder und deren Abkömmlinge, also Enkel.

2. Ordnung

Eltern und deren Abkömmlinge, also Geschwister.

3. Ordnung

Großeltern und deren Abkömmlinge, etwa Tanten und Onkel.

Ehepartner und Lücken

Der Ehepartner erbt neben den Verwandten mit. Bei Zugewinngemeinschaft sind es neben Kindern die Hälfte, neben Eltern und Geschwistern drei Viertel. Unverheiratete Paare und Stiefkinder erben ohne Testament nichts. Engen Angehörigen garantiert das Gesetz aber einen Mindestanteil, siehe Pflichtteil.

Vorweggenommene Erbfolge: Schenken statt Vererben

Wer Vermögen schon zu Lebzeiten überträgt, kann Steuern sparen und Streit vorbeugen. Drei Punkte sind wichtig:

Freibeträge erneut nutzen

Die Freibeträge der Erbschaftsteuer (400.000 € je Kind) gelten für Schenkungen und lassen sich alle zehn Jahre neu nutzen.

Pflichtteil verringern

Schenkungen werden beim Pflichtteil pro Jahr um ein Zehntel weniger angerechnet und nach zehn Jahren gar nicht mehr. Bei Ehegatten und bei Nießbrauchsvorbehalt läuft die Frist meist nicht an.

Wohnrecht sichern

Sie können das Haus übertragen und sich Nießbrauch oder Wohnrecht vorbehalten. Sie wohnen weiter dort, das Haus gehört schon den Kindern.

Ausland und digitaler Nachlass

Zwei Themen, die viele vergessen:

Internationales Erbrecht

Nach der EU-Erbrechtsverordnung gilt das Recht des Landes, in dem der Erblasser zuletzt gewöhnlich lebte. Ein Rentner auf Mallorca wird also nach spanischem Recht beerbt. Wer das nicht will, kann im Testament eine Rechtswahl für das Recht seiner Staatsangehörigkeit treffen.

Digitaler Nachlass

Konten, E-Mails und Cloud-Speicher werden nach der BGH-Rechtsprechung wie analoge Unterlagen vererbt. Hinterlegen Sie Zugangsdaten an einem sicheren Ort, aber nicht im Testament, das vom Nachlassgericht eröffnet wird.

Vorsorge für den Fall der Handlungsunfähigkeit

Das Erbrecht greift erst nach dem Tod. Sind Sie vorher krank oder verunfallt, brauchen Sie zwei weitere Dokumente:

Vorsorgevollmacht

Eine Vertrauensperson darf unbefristet Bank- und Behördenangelegenheiten für Sie regeln. Ohne sie muss ein Gericht einen Betreuer bestellen. Mehr im Glossar.

Patientenverfügung

Sie regeln Ihre Wünsche für medizinische Maßnahmen. Mehr dazu in der Patientenverfügung mit Muster.

Ehegattennotvertretung ist begrenzt

Seit 2023 dürfen Ehepartner nach § 1358 BGB in Gesundheitsfragen füreinander entscheiden, längstens sechs Monate. Bankgeschäfte, Verträge oder Immobilien sind davon nicht gedeckt.

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Häufige Fragen zur Erbschaft

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?

Das hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner (500.000 €) und Kinder (400.000 €) haben hohe Freibeträge, die Steuersätze liegen in Steuerklasse I zwischen 7 und 30 Prozent. Geschwister, Nichten und Neffen (Klasse II, 15 bis 43 Prozent) sowie Freunde (Klasse III, 30 bis 50 Prozent) haben nur 20.000 € Freibetrag. Stand September 2026: Es gilt weiter das bisherige Recht. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober 2026 über die Erbschaftsteuer, Änderungen werden politisch diskutiert, sind aber nicht beschlossen.

Kann ich Schulden erben?

Ja, der Erbe tritt in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein. Sie können die Haftung aber auf den Nachlass beschränken, etwa durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz, oder das Erbe fristgerecht ausschlagen.

Gilt ein Testament auf einem Zettel?

Ja, wenn es vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben ist. Ort und Datum sind dringend empfohlen. Ein Notar ist nicht nötig, unklare Formulierungen führen aber oft zu Streit.

Was passiert, wenn es weder Testament noch Verwandte gibt?

Sind keine Verwandten auffindbar, erbt am Ende der Staat (Fiskuserbrecht).

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