Pflege und Betreuung

Pflegeberatung: Anspruch, Ablauf und kostenlose Stellen

Wenn Pflege nötig wird, hilft die Pflegeberatung, Leistungen, Anträge und Wohnformen zu klären. Sie ist für Sie kostenlos. Hier erfahren Sie, worauf Sie Anspruch haben, wie ein Gespräch abläuft und wo Sie beraten werden.

Das Bild zeigt ein älteres Ehepaar bei der Pflegeberatung.

Anspruch

Für Pflegebedürftige und Angehörige (§ 7a SGB XI)

Kosten

Kostenlos, die Pflegekasse trägt sie

Frist

Beratungstermin binnen 2 Wochen nach dem Antrag

Ort

Auf Wunsch bei Ihnen zu Hause

Anspruch auf Pflegeberatung und Kosten

Wer Leistungen der Pflegeversicherung bezieht oder beantragt, hat Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin (§ 7a SGB XI). Die Beratung ist kostenlos, die Pflegekassen tragen die Kosten.

Nach Eingang des Antrags muss die Pflegekasse Ihnen unmittelbar eine Beratung anbieten, die spätestens innerhalb von zwei Wochen stattfindet. Alternativ kann sie einen Beratungsgutschein für eine unabhängige Beratungsstelle ausstellen (§ 7b SGB XI). Auf Wunsch findet das Gespräch bei Ihnen zu Hause statt.

Beraten werden Pflegefachpersonen, Sozialversicherungsfachangestellte oder Sozialarbeiter mit Zusatzqualifikation. Nutzen Sie die Beratung frühzeitig, denn Pflegesituationen ändern sich, und neue Leistungen werden nötig.

Zwei Arten von Beratung

Die Pflegeberatung nach § 7a organisiert die Pflege zu Beginn und ist freiwillig. Davon zu unterscheiden sind die Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI, die Pflegegeld-Empfänger regelmäßig abrufen müssen (siehe unten).

Wobei die Pflegeberatung hilft

Ohne Unterstützung fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Typische Themen:

Zu Hause oder im Heim

Entscheidung zwischen ambulanter Pflege und stationärer Versorgung.

Entlastung für Angehörige

Tagespflege, Verhinderungspflege und weitere Angebote.

Wohnformen

Alternativen wie Betreutes Wohnen oder Pflege-WG.

Umbau und Hilfsmittel

Barrierefreier Umbau, Hausnotruf und Pflegehilfsmittel.

Anträge

Hilfe beim Pflegegrad-Antrag und bei der Beantragung von Leistungen.

Vorsorge-Dokumente

Information zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

So läuft die Pflegeberatung ab: der Versorgungsplan

Im Mittelpunkt steht ein individueller Versorgungsplan. Das Vorgehen (Fallmanagement, auch Case Management) hat vier Schritte:

1

Bedarf klären

Im Erstgespräch erfasst der Berater Ihre Situation, den Hilfebedarf und die Belastung pflegender Angehöriger.

2

Versorgungsplan erstellen

Er stellt die erforderlichen Leistungen und Hilfen zusammen und legt Maßnahmen zur Umsetzung fest.

3

Leistungen beantragen

Der Berater hilft, Leistungen bei der Pflegekasse zu beantragen und Angebote zu koordinieren.

4

Plan anpassen

Ändert sich der Bedarf, wird der Plan überwacht und angepasst.

Der Plan bewertet auch, wie barrierefrei und sicher die Wohnung ist, und nennt Entlastungsangebote wie Pflegekurse für Angehörige.

Beratungsbesuche für Pflegegeld-Empfänger

Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause gepflegt wird, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI abrufen. Er dient dem Austausch mit einer Pflegefachkraft und der Sicherung der Pflegequalität. Die Pflegekasse trägt die Kosten.

Pflegegrad 1

Anspruch auf eine halbjährliche Beratung, freiwillig.

Pflegegrad 2 und 3

Halbjährlich verpflichtend.

Pflegegrad 4 und 5

Seit 1. Januar 2026 halbjährlich verpflichtend, vierteljährlich ist freiwillig möglich.

Wichtig zu wissen

Die erste Beratung findet persönlich bei Ihnen zu Hause statt. Auf Wunsch kann bis einschließlich 31. März 2027 jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen. Wer die Beratung nicht abruft, dem kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld und kann es im Wiederholungsfall entziehen. Ob der Besuch auch bei einer Kombination mit Sachleistungen eines Pflegedienstes nötig ist, sagt Ihnen Ihre Pflegekasse.

Quelle: § 37 SGB XI, Stand: September 2026.

Wo Sie Pflegeberatung bekommen

Sie haben mehrere Wege zu einer kostenlosen Beratung:

Pflegekasse

Die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse nennt einen Pflegeberater oder einen Termin. Fragen Sie danach, sobald Sie den Antrag stellen.

Beratungsgutschein

Die Pflegekasse kann Ihnen einen Gutschein für eine unabhängige Beratungsstelle ausstellen, den Sie innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang einlösen.

Private Pflegeversicherung

Privat Versicherte erhalten Beratung über COMPASS Private Pflegeberatung, ebenfalls kostenlos.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung

Was kostet die Pflegeberatung?

Nichts. Die Pflegeberatung der Pflegekassen ist für Pflegebedürftige und Angehörige kostenlos. Die Pflegekassen tragen die Kosten.

Was ist der Unterschied zwischen § 7a und § 37 SGB XI?

Die Pflegeberatung nach § 7a ist ein freiwilliges Beratungsangebot für alle Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Die Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 gelten für Pflegegeld-Empfänger und sind ab Pflegegrad 2 verpflichtend.

Kann die Beratung bei mir zu Hause stattfinden?

Ja. Auf Wunsch findet die Pflegeberatung in Ihrer häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung statt, in der Sie leben, und kann durch digitale Angebote ergänzt werden.

Wann sollte ich mich beraten lassen?

So früh wie möglich, am besten sobald Sie den Pflegegrad beantragen. Danach lohnt sich eine erneute Beratung, wenn sich die Situation ändert.

Was, wenn die Pflege zu Hause nicht mehr geht?

Der Berater zeigt Alternativen wie Betreutes Wohnen, eine Pflege-WG oder ein Pflegeheim und erklärt die Finanzierung. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular, wenn Sie Fragen zu unserem Ratgeber haben.

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