Pflege und Betreuung
Wenn Pflege nötig wird, hilft die Pflegeberatung, Leistungen, Anträge und Wohnformen zu klären. Sie ist für Sie kostenlos. Hier erfahren Sie, worauf Sie Anspruch haben, wie ein Gespräch abläuft und wo Sie beraten werden.
Anspruch
Für Pflegebedürftige und Angehörige (§ 7a SGB XI)
Kosten
Kostenlos, die Pflegekasse trägt sie
Frist
Beratungstermin binnen 2 Wochen nach dem Antrag
Ort
Auf Wunsch bei Ihnen zu Hause
Wer Leistungen der Pflegeversicherung bezieht oder beantragt, hat Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin (§ 7a SGB XI). Die Beratung ist kostenlos, die Pflegekassen tragen die Kosten.
Nach Eingang des Antrags muss die Pflegekasse Ihnen unmittelbar eine Beratung anbieten, die spätestens innerhalb von zwei Wochen stattfindet. Alternativ kann sie einen Beratungsgutschein für eine unabhängige Beratungsstelle ausstellen (§ 7b SGB XI). Auf Wunsch findet das Gespräch bei Ihnen zu Hause statt.
Beraten werden Pflegefachpersonen, Sozialversicherungsfachangestellte oder Sozialarbeiter mit Zusatzqualifikation. Nutzen Sie die Beratung frühzeitig, denn Pflegesituationen ändern sich, und neue Leistungen werden nötig.
Zwei Arten von Beratung
Die Pflegeberatung nach § 7a organisiert die Pflege zu Beginn und ist freiwillig. Davon zu unterscheiden sind die Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI, die Pflegegeld-Empfänger regelmäßig abrufen müssen (siehe unten).
Ohne Unterstützung fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Typische Themen:
Entscheidung zwischen ambulanter Pflege und stationärer Versorgung.
Tagespflege, Verhinderungspflege und weitere Angebote.
Alternativen wie Betreutes Wohnen oder Pflege-WG.
Hilfe beim Pflegegrad-Antrag und bei der Beantragung von Leistungen.
Information zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Im Mittelpunkt steht ein individueller Versorgungsplan. Das Vorgehen (Fallmanagement, auch Case Management) hat vier Schritte:
1
Im Erstgespräch erfasst der Berater Ihre Situation, den Hilfebedarf und die Belastung pflegender Angehöriger.
2
Er stellt die erforderlichen Leistungen und Hilfen zusammen und legt Maßnahmen zur Umsetzung fest.
3
Der Berater hilft, Leistungen bei der Pflegekasse zu beantragen und Angebote zu koordinieren.
4
Ändert sich der Bedarf, wird der Plan überwacht und angepasst.
Der Plan bewertet auch, wie barrierefrei und sicher die Wohnung ist, und nennt Entlastungsangebote wie Pflegekurse für Angehörige.
Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause gepflegt wird, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI abrufen. Er dient dem Austausch mit einer Pflegefachkraft und der Sicherung der Pflegequalität. Die Pflegekasse trägt die Kosten.
Anspruch auf eine halbjährliche Beratung, freiwillig.
Halbjährlich verpflichtend.
Seit 1. Januar 2026 halbjährlich verpflichtend, vierteljährlich ist freiwillig möglich.
Wichtig zu wissen
Die erste Beratung findet persönlich bei Ihnen zu Hause statt. Auf Wunsch kann bis einschließlich 31. März 2027 jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen. Wer die Beratung nicht abruft, dem kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld und kann es im Wiederholungsfall entziehen. Ob der Besuch auch bei einer Kombination mit Sachleistungen eines Pflegedienstes nötig ist, sagt Ihnen Ihre Pflegekasse.
Quelle: § 37 SGB XI, Stand: September 2026.
Sie haben mehrere Wege zu einer kostenlosen Beratung:
Die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse nennt einen Pflegeberater oder einen Termin. Fragen Sie danach, sobald Sie den Antrag stellen.
Die Pflegekasse kann Ihnen einen Gutschein für eine unabhängige Beratungsstelle ausstellen, den Sie innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang einlösen.
Privat Versicherte erhalten Beratung über COMPASS Private Pflegeberatung, ebenfalls kostenlos.
Was kostet die Pflegeberatung?
Nichts. Die Pflegeberatung der Pflegekassen ist für Pflegebedürftige und Angehörige kostenlos. Die Pflegekassen tragen die Kosten.
Was ist der Unterschied zwischen § 7a und § 37 SGB XI?
Die Pflegeberatung nach § 7a ist ein freiwilliges Beratungsangebot für alle Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Die Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 gelten für Pflegegeld-Empfänger und sind ab Pflegegrad 2 verpflichtend.
Kann die Beratung bei mir zu Hause stattfinden?
Ja. Auf Wunsch findet die Pflegeberatung in Ihrer häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung statt, in der Sie leben, und kann durch digitale Angebote ergänzt werden.
Wann sollte ich mich beraten lassen?
So früh wie möglich, am besten sobald Sie den Pflegegrad beantragen. Danach lohnt sich eine erneute Beratung, wenn sich die Situation ändert.
Was, wenn die Pflege zu Hause nicht mehr geht?
Der Berater zeigt Alternativen wie Betreutes Wohnen, eine Pflege-WG oder ein Pflegeheim und erklärt die Finanzierung. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular, wenn Sie Fragen zu unserem Ratgeber haben.
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