Sich mit der eigenen Endlichkeit oder schweren Krankheiten auseinanderzusetzen, kostet Kraft. Doch eine Patientenverfügung ist kein Dokument über den Tod – sie ist ein Dokument für das Leben nach Ihren eigenen Vorstellungen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Wünsche so festzuhalten, dass sie rechtssicher und unmissverständlich sind. Die folgenden Informationen helfen Ihnen, Ihre Patientenverfügung zu erstellen.
Entscheiden Sie präzise über:
Was macht für Sie Lebensqualität aus? Diese Zeilen helfen Ärzten und Ethikräten, Ihre schriftlichen Anweisungen im Geiste Ihrer Persönlichkeit auszulegen.
Wir empfehlen Ihnen, keine starren Vordrucke zum bloßen Ankreuzen zu verwenden, da diese oft nicht konkret genug sind. Stattdessen raten wir zu den offiziellen Textbausteinen des Bundesministeriums der Justiz (BMJ). Diese sind juristisch geprüft und ermöglichen Ihnen eine präzise Formulierung Ihrer individuellen Wünsche.
Hier finden Sie die vertrauenswürdigsten Quellen für kostenlose Vorlagen und Formulierungshilfen (Stand Ende 2025):
Häufige Fehler vermeiden:
- Fehler Nr. 1: Die Vorsorgevollmacht vergessen. Eine Patientenverfügung sagt, was getan werden soll. Die Vorsorgevollmacht sagt, wer es für Sie durchsetzt. Ohne Bevollmächtigten muss im Ernstfall oft ein Berufsbetreuer vom Gericht bestellt werden. Unser Rat: Erstellen Sie immer beides zusammen!
- Fehler Nr. 2: Veraltete Unterschriften. Rechtlich bleibt eine Verfügung gültig, solange Sie nicht widerrufen wird. Aber: Eine Unterschrift von 2010 wirkt weniger aktuell als eine von 2024 oder 2025. Wir empfehlen, das Dokument alle zwei Jahre kurz durchzulesen und mit dem aktuellen Datum erneut zu unterschreiben. Das signalisiert: "Das ist immer noch mein Wille!"
Eine Patientenverfügung ist ein Akt der Liebe gegenüber Ihren Angehörigen.
Sie nehmen ihnen die Last der Entscheidung ab und behalten selbst das Steuer in der Hand.