Finanzen und Recht
Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinische Behandlung Sie wünschen, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Hier finden Sie geprüfte Vorlagen, erfahren, was hineingehört, und wo Sie die Verfügung aufbewahren.
Form
Schriftlich und eigenhändig unterschrieben, Notar nicht nötig
Widerruf
Jederzeit und formlos möglich
Wirksamkeit
Muss konkret formuliert sein und zur Situation passen
Ergänzung
Vorsorgevollmacht, damit jemand Ihren Willen durchsetzt
In der modernen Medizin ist vieles möglich. Aber ist auch alles gewollt? Ohne Patientenverfügung müssen Ärzte und Ihr Betreuer nach Ihren Behandlungswünschen oder Ihrem mutmaßlichen Willen entscheiden (§ 1827 Absatz 2 BGB). Das führt oft zu schweren Gewissenskonflikten bei Angehörigen.
Eine schriftliche Patientenverfügung ist dagegen bindend, wenn sie auf Ihre aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Sie gilt unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung und lässt sich jederzeit formlos widerrufen (§ 1827 Absatz 1 und 3 BGB).
Kein Rechtsrat, keine ärztliche Beratung
Diese Seite informiert allgemein. Besprechen Sie medizinische Fragen mit Ihrem Hausarzt und rechtliche Fragen mit einem Anwalt oder Notar. Stand: September 2026.
Pauschale Sätze wie „Ich möchte nicht an Schläuchen hängen“ reichen nicht. Drei Bausteine machen die Verfügung konkret:
1
Legen Sie fest, wann die Verfügung gelten soll, zum Beispiel im Endstadium einer unheilbaren Krankheit, bei schwerster bleibender Hirnschädigung (etwa nach Wachkoma oder bei fortgeschrittener Demenz) oder im unmittelbaren Sterbeprozess.
2
Entscheiden Sie konkret über lebenserhaltende Maßnahmen wie Beatmung und Wiederbelebung, über künstliche Ernährung und Flüssigkeit (z. B. Sonde) und über Schmerz- und Symptombehandlung.
3
Beschreiben Sie, was für Sie Lebensqualität ausmacht. Das hilft Ärzten und Angehörigen, Ihre Anweisungen in Ihrem Sinne auszulegen.
Warum Konkretheit zählt
Der Bundesgerichtshof verlangt, dass eine Patientenverfügung konkrete Behandlungsentscheidungen enthält (Beschlüsse von 2016 und 2018). Ankreuz-Vordrucke und allgemeine Formulierungen können dafür zu ungenau sein.
Statt starrer Ankreuz-Vordrucke empfehlen wir Textbausteine, aus denen Sie Ihre Verfügung konkret zusammenstellen. Zwei vertrauenswürdige Quellen:
Die Broschüre mit Textbausteinen des Bundesministeriums der Justiz für verschiedene Situationen. Zum Herunterladen als PDF oder Word-Dokument zur eigenen Bearbeitung.
Textbausteine (BMJ)Ein Online-Konfigurator führt Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung und erzeugt am Ende ein individuelles PDF.
Online-KonfiguratorSprechen Sie Ihre Wunschsituationen mit Ihrem Hausarzt durch. Er kann erklären, was einzelne Behandlungen bedeuten.
Ein Papier in der Schublade hilft im Notfall nicht. Drei Wege, damit Ihr Wille auffindbar ist:
Die ePA wird für gesetzlich Versicherte automatisch angelegt. Sie können Hinweise zur Patientenverfügung oder das Dokument hinterlegen und selbst festlegen, wer Zugriff hat.
Hier können Sie eintragen lassen, dass Sie eine Patientenverfügung haben, seit Januar 2023 auch einzeln. Die Registrierung kostet eine Gebühr und ersetzt die Verfügung nicht.
Geben Sie Kopien an Vertrauenspersonen und Ihren Hausarzt. Eine Karte im Portemonnaie verrät, wo die Verfügung liegt.
Die Patientenverfügung sagt, was geschehen soll. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer es durchsetzt. Ohne Bevollmächtigten kann das Gericht einen Betreuer einsetzen. Erstellen Sie beides zusammen.
Pauschale Sätze helfen den Ärzten im Ernstfall nicht weiter. Beschreiben Sie Situationen und Maßnahmen konkret.
Die Verfügung bleibt gültig, bis Sie sie widerrufen. Lesen Sie sie aber alle ein bis zwei Jahre durch und datieren Sie sie neu. Das ist eine Empfehlung, keine gesetzliche Pflicht.
1
Was macht mein Leben lebenswert, und was möchte ich nicht erleben?
2
Reden Sie mit Angehörigen und Ihrem Hausarzt über Ihre Wünsche.
3
Nutzen Sie aktuelle Vorlagen, etwa vom Bundesjustizministerium.
4
Eigenhändig mit Datum. Ein Notar ist meist nicht nötig.
5
Kopien verteilen, ePA nutzen, ggf. im Vorsorgeregister eintragen.
Brauche ich einen Notar für die Patientenverfügung?
Nein. Die Verfügung muss schriftlich sein und eigenhändig unterschrieben werden. Eine notarielle Beglaubigung ist meist nicht nötig. Bei Immobilienbesitz oder komplexen Vorsorgeregelungen kann Beratung sinnvoll sein.
Wann gilt die Patientenverfügung?
Wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können und Ihre Festlegungen auf die aktuelle Situation zutreffen. Dann muss Ihr Betreuer oder Bevollmächtigter Ihrem Willen Geltung verschaffen (§ 1827 BGB).
Kann ich die Patientenverfügung ändern oder widerrufen?
Ja, jederzeit und formlos, auch mündlich. Am besten ersetzen Sie die alte Verfügung durch eine neue und geben die Kopien zurück.
Wer setzt meine Patientenverfügung durch?
Ihr Bevollmächtigter oder, ohne Vollmacht, ein vom Gericht bestellter Betreuer. Deshalb gehört zur Patientenverfügung immer eine Vorsorgevollmacht.
Was kostet eine Patientenverfügung?
Die Vorlagen von Bundesjustizministerium und Verbraucherzentrale sind kostenlos. Kosten entstehen, wenn Sie einen Notar oder Anwalt beauftragen oder die Verfügung im Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen.
Regeln Sie auch Ihren letzten Willen und lassen Sie sich zur Pflege beraten.