Glossar

Zentrales Vorsorgeregister (ZVR)

Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist die offizielle Registrierungsstelle der Bundesnotarkammer für private Vorsorgeverfügungen in Deutschland. Es sorgt dafür, dass vorhandene Vorsorgedokumente im Ernstfall schnell gefunden werden.

So funktioniert das Register

Im ZVR wird nicht das Dokument selbst hinterlegt, etwa der Text einer Patientenverfügung, sondern die Information, dass eine solche Verfügung existiert und wer im Bedarfsfall kontaktiert werden muss.

Abfragemöglichkeit

Betreuungsgerichte und, in medizinischen Eilfällen, Krankenhäuser können rund um die Uhr eine Abfrage starten.

Vermeidung von Fremdbetreuung

Durch die Meldung erfährt das Gericht sofort von einer bestehenden Vorsorgevollmacht und muss keinen Betreuer gegen den Willen des Betroffenen bestellen.

Umfang

Registrieren lassen sich Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen – notariell oder privatschriftlich.

Das ZVR schließt die Lücke zwischen dem Verfassen einer Verfügung und ihrer Anwendung im Notfall. Als staatlich beauftragte Stelle unterliegt es der Aufsicht des Bundesministeriums der Justiz und stellt sicher, dass Selbstbestimmung nicht an einem unauffindbaren Dokument scheitert.

Hinweis

Das Glossar erklärt Begriffe allgemein und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Vorsorge vollständig regeln

Ergänzen Sie Ihre Vollmacht um eine Patientenverfügung.