Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist die offizielle Registrierungsstelle der Bundesnotarkammer für private Vorsorgeverfügungen in Deutschland. Es dient dazu, im Ernstfall sicherzustellen, dass vorhandene Vorsorgedokumente schnell gefunden werden und rechtlich Beachtung finden.
Funktionsweise
Im ZVR werden nicht die Dokumente selbst (wie z. B. der Text einer Patientenverfügung) hinterlegt, sondern die Information, dass eine solche Verfügung existiert und wer im Bedarfsfall als Bevollmächtigter kontaktiert werden muss.
Abfragemöglichkeit: Betreuungsgerichte und (in medizinischen Eilfällen) Krankenhäuser können rund um die Uhr eine Abfrage beim Register starten.
Vermeidung von Fremdbetreuung: Durch die Meldung im Register erfährt das Gericht sofort von einer existierenden Vorsorgevollmacht. Dies verhindert die unnötige Bestellung eines gerichtlich eingesetzten Betreuers gegen den Willen des Betroffenen.
Wichtige Merkmale
Rechtssicherheit: Als staatlich beauftragte Stelle unterliegt das ZVR der Aufsicht des Bundesministeriums der Justiz.
Umfang: Registriert werden können Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.
Zugänglichkeit: Die Registrierung ist sowohl für notarielle als auch für privatschriftliche Urkunden möglich.
Bedeutung in der Praxis
Das ZVR schließt die Lücke zwischen dem Verfassen einer Verfügung und deren Anwendung im Notfall. Es garantiert, dass die Selbstbestimmung eines Menschen nicht an einem unauffindbaren Dokument scheitert. In Verbindung mit modernen digitalen Gesundheitslösungen (wie der ePA) stellt es sicher, dass der Patientenwille unmittelbar im Versorgungssystem präsent ist.