Glossar
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist die offizielle Registrierungsstelle der Bundesnotarkammer für private Vorsorgeverfügungen in Deutschland. Es sorgt dafür, dass vorhandene Vorsorgedokumente im Ernstfall schnell gefunden werden.
Im ZVR wird nicht das Dokument selbst hinterlegt, etwa der Text einer Patientenverfügung, sondern die Information, dass eine solche Verfügung existiert und wer im Bedarfsfall kontaktiert werden muss.
Betreuungsgerichte und, in medizinischen Eilfällen, Krankenhäuser können rund um die Uhr eine Abfrage starten.
Durch die Meldung erfährt das Gericht sofort von einer bestehenden Vorsorgevollmacht und muss keinen Betreuer gegen den Willen des Betroffenen bestellen.
Registrieren lassen sich Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen – notariell oder privatschriftlich.
Das ZVR schließt die Lücke zwischen dem Verfassen einer Verfügung und ihrer Anwendung im Notfall. Als staatlich beauftragte Stelle unterliegt es der Aufsicht des Bundesministeriums der Justiz und stellt sicher, dass Selbstbestimmung nicht an einem unauffindbaren Dokument scheitert.
Hinweis
Das Glossar erklärt Begriffe allgemein und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Ergänzen Sie Ihre Vollmacht um eine Patientenverfügung.