Pflege und Betreuung
Ein ambulanter Pflegedienst versorgt Pflegebedürftige in den eigenen vier Wänden. Hier lesen Sie, welche Leistungen er erbringt, was die Pflegekasse zahlt und worauf Sie bei der Auswahl achten.
Anspruch
Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2
Umfang
Grundpflege, Betreuung, Hauswirtschaft und Krankenpflege
Budget
796 bis 2.299 € im Monat je nach Pflegegrad
Pflicht
Beratungsbesuche, wenn nur Pflegegeld bezogen wird
Ein ambulanter Pflegedienst (auch häuslicher Pflegedienst oder mobile Altenpflege) besucht Pflegebedürftige zu Hause und versorgt sie in ihrem gewohnten Umfeld, je nach Bedarf mehrmals pro Woche oder mehrmals täglich. Die meisten Pflegebedürftigen wünschen sich diese Pflegeform.
Die ambulante Pflege hilft bei der Alltagsbewältigung, unterstützt Angehörige bei der häuslichen Pflege und macht ein weitgehend selbstständiges Leben möglich. Sie ist in der Regel keine Betreuung rund um die Uhr. Diese finden Sie unter Intensivpflege oder in einer Pflege-WG.
Der Pflegedienst übernimmt je nach Bedarf sechs Aufgabenbereiche:
Körperpflege, Ernährung, Hilfe beim An- und Auskleiden, Toilettengang und Förderung der Beweglichkeit.
Hilfe bei der Tagesgestaltung, Spaziergänge, gemeinsames Kochen und Erhalt sozialer Kontakte.
Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V, zum Beispiel Medikamentengabe oder Wundversorgung. Sie brauchen dazu eine ärztliche Verordnung, die Krankenkasse zahlt.
Kochen, Putzen, Bettwäsche wechseln und Einkaufen.
Mahlzeitendienste, Fahrdienste und Krankentransporte.
Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu Pflegegrad, Ansprüchen und möglichen Leistungen.
Ab Pflegegrad 2 beantragen Sie bei der Pflegekasse Pflegesachleistungen für den Pflegedienst. Pflegen Angehörige, erhalten Sie Pflegegeld. Beides lässt sich anteilig kombinieren (Kombinationsleistung). Die Beträge im Monat 2026:
Pflegegeld: 347 €
Sachleistungen: 796 €
Pflegegeld: 599 €
Sachleistungen: 1.497 €
Pflegegeld: 800 €
Sachleistungen: 1.859 €
Pflegegeld: 990 €
Sachleistungen: 2.299 €
Was der Pflegedienst kostet
Die Preise der einzelnen Leistungen unterscheiden sich je Bundesland und Anbieter, weil jedes Land selbst festlegt, welche Leistungen zu einem Leistungskomplex gehören. Die Pflegekasse zahlt bis zum Sachleistungsbetrag, was darüber liegt, tragen Sie selbst. Lassen Sie sich einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben oder schätzen Sie den Eigenanteil mit dem Pflegekosten-Rechner. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Sachleistungen, Sie können aber den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat einsetzen.
Weitere Leistungen zusätzlich
Ab Pflegegrad 2 kommen die Tagespflege und der gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 € für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege hinzu. Für alle Pflegegrade gibt es Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für Wohnumfeldmaßnahmen.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Stand 2026.
Sie wohnen weiter in Ihrem Zuhause, auch bei Alter oder Krankheit.
Die Pflege richtet sich nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen.
Häusliche Pflege ist länger möglich, ein Umzug ins Heim lässt sich oft vermeiden.
Angehörige lernen von geschultem Personal, wie sie Pflegefehler vermeiden.
Vergleichen Sie mehrere Anbieter, bevor Sie einen Vertrag abschließen:
1
Lassen Sie sich Leistungskomplexe und Preise schriftlich aufschlüsseln.
2
Fragen Sie nach Einsatzzeiten, Vertretung bei Krankheit und Ansprechpersonen.
3
Schließen Sie den Pflegevertrag schriftlich und lesen Sie Kündigungsfristen genau.
Wer führt die ambulante Pflege durch?
Ausgebildete Pflegefachkräfte eines ambulanten Pflegedienstes. Sie können von Pflegehilfskräften, Haushaltshelfern und Familienpflegehelfern unterstützt werden.
Brauche ich einen Pflegegrad für den Pflegedienst?
Die Pflegekasse zahlt Sachleistungen ab Pflegegrad 2. Nach einem Unfall oder einer Operation kann die Krankenkasse bei ärztlicher Verordnung die häusliche Krankenpflege zahlen. Sie können einen Pflegedienst auch ohne Pflegegrad privat beauftragen. Wie Sie den Grad bekommen, lesen Sie im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Was unterscheidet ambulante Pflege und häusliche Krankenpflege?
Die häusliche Krankenpflege ist meist vorübergehend, dient der Genesung und wird von der Krankenkasse bezahlt. Die ambulante Pflege richtet sich an dauerhaft Pflegebedürftige und wird von der Pflegeversicherung bezuschusst.
Warum brauche ich Beratungsbesuche?
Wer nur Pflegegeld bezieht und keinen Pflegedienst nutzt, muss ab Pflegegrad 2 halbjährlich einen Beratungseinsatz durch eine Pflegefachkraft nachweisen (seit 1. Januar 2026 auch bei Pflegegrad 4 und 5, dort ist ein vierteljährlicher Besuch freiwillig). Fehlt der Nachweis, wird das Pflegegeld gekürzt und im Wiederholungsfall gestrichen.
Wie lässt sich die Sicherheit verbessern?
Ambulante Pflege ist meist keine Betreuung rund um die Uhr. Für Notfälle wie einen Sturz empfiehlt sich ein Hausnotruf. Er ist eine sinnvolle Ergänzung zum Pflegedienst.
Was tun, wenn ein Angehöriger plötzlich Pflege braucht?
Erste Ansprechpartner sind Hausarzt und ein Pflegedienst vor Ort. Beantragen Sie zeitnah den Pflegegrad, denn die Pflegekasse zahlt erst, wenn er feststeht. Lassen Sie sich von der Pflegeberatung zu Finanzierung und Alternativen wie Betreutem Wohnen beraten.
Berechnen Sie Leistungen der Pflegekasse und Ihren Eigenanteil.