Wohnen im Alter
In einer Pflege-WG leben Pflegebedürftige im eigenen Zimmer zusammen und werden von einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Hier lesen Sie, was das kostet, welche Zuschüsse es gibt und was Sie beachten müssen.
Wohnform
Eigenes Zimmer in einer gemeinsamen Wohnung mit 3 bis 12 Personen
Zuschuss
Wohngruppenzuschlag 224 € pro Monat (Stand 2026)
Versorgung
Präsenzkraft im Alltag, Pflege durch ambulanten Pflegedienst
Gründung
Anschubfinanzierung bis 2.613 € pro Person
Eine Pflege-WG (Pflege-Wohngemeinschaft, fachlich „ambulant betreute Wohngruppe“) ist eine gemeinsame Wohnung, in der mehrere pflegebedürftige Menschen zusammenleben. Jeder hat ein eigenes Zimmer mit vertrauten Möbeln. Gemeinschaftsraum mit Küche teilen sich alle, dazu gehören meist Balkon, Terrasse oder Garten.
Tagsüber ist in der Regel eine Präsenzkraft (Alltagsbegleitung) im Haus. Sie strukturiert den Alltag und hilft im Haushalt. Pflegerische und medizinische Aufgaben übernimmt ein ambulanter Pflegedienst. Die Pflegeversicherung fördert diese Wohnform, weil Pflegebedürftige so möglichst lange in häuslicher Umgebung leben können, ohne auf sich allein gestellt zu sein.
Weitere Wohnformen im Vergleich: Betreutes Wohnen mit eigener Wohnung und Service oder das Mehrgenerationenhaus mit gemischten Generationen.
Die Bewohner gestalten den Alltag nach eigenen Regeln. Anders als im Heim entscheiden sie mit, wer sie pflegt.
Eigene Möbel, ein familiäres Umfeld und feste Abläufe geben Sicherheit, besonders bei Demenz.
Eine feste Ansprechperson sorgt für gewohnte Abläufe und hilft im Haushalt.
Ein ambulanter Pflegedienst pflegt nach Bedarf. Zusätzliche Sicherheit gibt ein Hausnotruf.
Betreuung und Hilfe im Haushalt richten sich nach dem Bedarf der einzelnen Bewohner.
Gemeinsam kochen, essen und den Gemeinschaftsraum gestalten: Der Alltag ist sozial statt einsam.
Für ein Zimmer zahlen Sie Miete und Nebenkosten, dazu Haushaltsgeld für die Verpflegung, Ihren Anteil an der Präsenzkraft und die individuelle Pflege. Die Miete hängt wie bei jeder Wohnung von Region und Ausstattung ab. Pflegekosten übernimmt die Pflegekasse im Rahmen von Pflegegeld oder Sachleistungen, den Rest tragen Sie selbst. Drei Zuschüsse helfen:
224 € pro Monat und Person für Pflegebedürftige in einer ambulant betreuten Wohngruppe. Rechtsgrundlage ist seit 1. Januar 2026 § 45f SGB XI (vorher § 38a). Meist bezahlt die Gruppe damit gemeinsam die Präsenzkraft.
Bei der Gründung einer neuen Wohngruppe: einmalig bis zu 2.613 € pro Person für den altersgerechten Umbau, höchstens 10.452 € je Wohngruppe (§ 45g SGB XI). Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Voraussetzungen gestellt werden.
Zusätzlich gibt es den Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Absatz 4 SGB XI), bis zu 4.180 € je Maßnahme. Details im Ratgeber Barrierefreies Wohnen.
Ihre Kosten selbst durchrechnen
Was die Pflegekasse zahlt und was Sie selbst tragen, hängt vom Pflegegrad ab. Eine erste Abschätzung liefert der Pflegekosten-Rechner.
Quellen: § 45f SGB XI, § 45g SGB XI, Bundesgesundheitsministerium. Stand: September 2026.
Den Zuschlag erhalten Sie, wenn die Wohngruppe vier Bedingungen erfüllt:
1
Sie leben mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen in einer gemeinsamen Wohnung, mindestens zwei davon sind ebenfalls pflegebedürftig.
2
Bei Pflegegrad 2 bis 5 beziehen Sie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder den Entlastungsbetrag. Für Pflegegrad 1 gilt diese Bedingung nach dem Gesetzestext nicht. Klären Sie den Einzelfall mit Ihrer Pflegekasse.
3
Die Gruppe beauftragt gemeinsam eine Person, die organisatorische, verwaltende und betreuende Aufgaben übernimmt oder bei der Haushaltsführung hilft.
4
Es darf keine Versorgung vorliegen, die dem Leistungsumfang eines Pflegeheims weitgehend entspricht. Der Anbieter muss vor dem Einzug darauf hinweisen.
Tagespflege nur mit Prüfung
Tages- und Nachtpflege können Sie neben dem Wohngruppenzuschlag nur nutzen, wenn der Medizinische Dienst bestätigt, dass die Pflege in der Wohngruppe ohne teilstationäre Pflege nicht ausreicht. Mehr dazu im Ratgeber Tagespflege.
Die Pflegekasse darf zum Nachweis eine formlose Bestätigung, Adresse und Gründungsdatum der Gruppe, den Mietvertrag mit Grundriss, den Pflegevertrag und Angaben zur beauftragten Person anfordern.
Für Menschen mit Demenz bietet das Leben in einer kleinen Gruppe ein familiäres Umfeld mit festen Abläufen. Das gibt Sicherheit, auch wenn das Gedächtnis nachlässt.
In einer Demenz-WG werden Interessen und Fähigkeiten der Bewohner geweckt: Wer gern im Garten arbeitet, kümmert sich um die Beete, andere helfen beim Kochen. Das stärkt das Gemeinschaftsgefühl.
Wichtig: Nur in spezialisierten Wohngemeinschaften, etwa in Intensivpflege-WGs, ist in der Regel rund um die Uhr eine Pflegefachkraft anwesend.
Bewohner oder Angehörige organisieren Pflege, Betreuung und Haushalt selbst und beauftragen die Dienste. Im Wesentlichen gelten die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Betreibt ein Pflegeanbieter die WG, können das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) und Landesgesetze wie die Wohn- und Teilhabegesetze gelten. Sie regeln Informationspflichten, Kündigung und Bewohnerrechte. Die Regeln unterscheiden sich je Bundesland.
Für wen eignet sich eine Pflege-WG?
Für ältere Menschen mit Pflegebedarf, die Unterstützung im Alltag brauchen, aber nicht im klassischen Pflegeheim leben möchten. Besonders Menschen mit Demenz profitieren vom vertrauten Umfeld. Auch Mitbewohner, die noch nicht pflegebedürftig sind, können einziehen.
Was unterscheidet die Pflege-WG vom Pflegeheim?
In der Pflege-WG mieten Sie ein Zimmer und entscheiden mit, welcher Pflegedienst Sie versorgt und wie der Alltag aussieht. Im Pflegeheim erhalten Sie Unterkunft und Pflege aus einer Hand. Auch die Kosten setzen sich anders zusammen: Miete, Haushaltsgeld und Pflege werden getrennt abgerechnet.
Wie funktioniert die Verpflegung?
Die Mitbewohner zahlen monatlich Haushaltsgeld in eine gemeinsame Kasse. Frische Lebensmittel bereiten sie gemeinsam zu, Lieblingsgerichte lassen sich so berücksichtigen.
Ab welchem Pflegegrad gibt es den Wohngruppenzuschlag?
Nach § 45f SGB XI können Pflegebedürftige den Zuschlag von 224 € im Monat erhalten. Bei Pflegegrad 2 bis 5 setzt das voraus, dass sie Pflegegeld, Sachleistungen oder den Entlastungsbetrag beziehen. Im Zweifel fragen Sie Ihre Pflegekasse.
Kann ich eine Pflege-WG selbst gründen?
Ja. Bei der Gründung einer neuen Wohngruppe gibt es eine Anschubfinanzierung von bis zu 2.613 € pro Person, höchstens 10.452 € je Wohngruppe (§ 45g SGB XI). Sie muss innerhalb eines Jahres beantragt werden. Lassen Sie sich vorab zum rechtlichen Rahmen beraten, etwa bei der Pflegeberatung.
Berechnen Sie Leistungen der Pflegekasse und Ihren Eigenanteil für Ihren Pflegegrad.