Pflegekosten-Rechner
Was zahlt die Pflegeversicherung, was bleibt bei Ihnen? Mit dem kostenlosen Pflegekosten-Rechner erhalten Sie eine erste Orientierung für ambulante Pflege, Tagespflege und Pflegeheim.
✔ Kostenlos · ✔ Unverbindlich · ✔ Leistungsbeträge Stand 2026
Wählen Sie Pflegegrad und Pflegeform und sehen Sie, welche Kosten voraussichtlich auf Sie zukommen. Das Ergebnis ist eine Orientierung und ersetzt keine persönliche Pflegeberatung. Tatsächliche Kosten hängen von Anbieter, Pflegekasse und Ihrer Situation ab.
Die Pflegeversicherung ist eine Teilversicherung: Sie übernimmt je nach Pflegegrad feste Beträge. Alles darüber hinaus tragen Pflegebedürftige oder Angehörige als Eigenanteil.
Pflegegrad 2: 347 €
Pflegegrad 3: 599 €
Pflegegrad 4: 800 €
Pflegegrad 5: 990 €
pro Monat, wenn Angehörige oder andere Personen die Pflege übernehmen.
Pflegegrad 2: 796 €
Pflegegrad 3: 1.497 €
Pflegegrad 4: 1.859 €
Pflegegrad 5: 2.299 €
bis zu diesen Beträgen pro Monat für einen ambulanten Pflegedienst. Pflegegeld und Sachleistung lassen sich kombinieren.
Pflegegrad 2: 721 €
Pflegegrad 3: 1.357 €
Pflegegrad 4: 1.685 €
Pflegegrad 5: 2.085 €
pro Monat für die Betreuung tagsüber in einer Einrichtung, zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung nutzbar.
Pflegegrad 1: 131 €
Pflegegrad 2: 805 €
Pflegegrad 3: 1.319 €
Pflegegrad 4: 1.855 €
Pflegegrad 5: 2.096 €
pauschal pro Monat. Dazu kommt ein Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil: 15 % im 1. Jahr, 30 % nach 12, 50 % nach 24 und 75 % nach 36 Monaten.
131 € pro Monat
ab Pflegegrad 1
zweckgebunden, zum Beispiel für Betreuungs- und Entlastungsangebote im Alltag.
bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr
ab Pflegegrad 2
gemeinsamer Jahresbetrag für beide Leistungen, wenn die Pflegeperson ausfällt oder nach einem Klinikaufenthalt.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Leistungsansprüche 2026 (Stand 04.11.2025). Die Beträge gelten 2026 unverändert gegenüber 2025.
Wo gepflegt wird, bestimmt maßgeblich, wie hoch der Eigenanteil ausfällt.
Pflege zu Hause in gewohnter Umgebung: Pflegegeld, Pflegedienst oder beides kombiniert. Der Pflegedienst rechnet bis zur Höhe der Sachleistung direkt mit der Pflegekasse ab.
Ambulante Pflege im Detail →
Tagsüber gut betreut, abends wieder zu Hause. Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad zwischen 721 € und 2.085 € im Monat, zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung.
Tagespflege im Detail →
Rund um die Uhr versorgt. Im ersten Aufenthaltsjahr zahlen Bewohner nach Angaben des vdek im Bundesdurchschnitt rund 3.364 € im Monat selbst (Stand Juli 2026), je nach Bundesland zwischen etwa 2.890 € und 3.760 €.
Pflegeheim und Wohnformen →
Was kostet Pflege und welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?
Die Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad feste Beträge, zum Beispiel Pflegegeld (347 bis 990 € im Monat), Pflegesachleistungen (796 bis 2.299 €) oder Tagespflege (721 bis 2.085 €). Was darüber hinausgeht, ist Eigenanteil. Wie hoch er ist, hängt von Pflegeform, Region, Anbieter und Pflegegrad ab. Eine erste Einschätzung liefert der Pflegekosten-Rechner.
Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim?
Nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen (vdek) zahlen Pflegebedürftige im ersten Aufenthaltsjahr im Bundesdurchschnitt rund 3.364 € im Monat aus eigener Tasche (Stand Juli 2026). Darin stecken der einrichtungseinheitliche Eigenanteil für die Pflege (im Schnitt 1.775 €), Unterkunft und Verpflegung (1.068 €) sowie Investitionskosten (521 €). Der Leistungszuschlag der Pflegekasse ist dabei schon abgezogen: 15 % im ersten Jahr, 30 % ab dem 13. Monat, 50 % ab dem 25. Monat und 75 % ab dem 37. Monat auf den Pflegeanteil.
Pflegegeld oder Pflegesachleistung: Was ist besser?
Das hängt davon ab, wer pflegt. Pflegegeld erhalten Sie direkt, wenn Angehörige oder andere Privatpersonen die Pflege übernehmen. Pflegesachleistungen werden direkt mit einem ambulanten Pflegedienst abgerechnet. Beides lässt sich kombinieren: Wird die Sachleistung nicht ausgeschöpft, zahlt die Kasse den Rest anteilig als Pflegegeld. Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nutzen, bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
Wie lassen sich Pflegekosten finanzieren?
Zunächst über die Leistungen der Pflegeversicherung. Den Rest tragen Pflegebedürftige aus Einkommen und Vermögen, gegebenenfalls mit Unterstützung von Angehörigen oder einer privaten Pflegezusatzversicherung. Reichen die eigenen Mittel nicht aus, kann Hilfe zur Pflege vom Sozialamt beantragt werden. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, zum Beispiel bei der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt.
Kann ich Pflegekosten von der Steuer absetzen?
Häufig ja: Pflegekosten können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Pflegende Angehörige können unter Umständen einen Pflege-Pauschbetrag nutzen, der sich nach dem Pflegegrad richtet. Für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es außerdem eine Steuerermäßigung. Die Regeln ändern sich und hängen vom Einzelfall ab. Fragen Sie daher einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Wer Pflege plant, braucht einen Pflegegrad, passende Hilfsmittel und einen Überblick über die Kosten. Hier finden Sie die nächsten Anlaufstellen.