Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit (z. B. durch Unfall, Krankheit oder Alter) stellvertretend zu handeln. Sie ist ein zentrales Instrument der Selbstbestimmung, da sie die gerichtliche Bestellung eines gesetzlichen Betreuers in der Regel entbehrlich macht.
Eine Vorsorgevollmacht kann unterschiedliche Bereiche abdecken:
Vermögenssorge: Bankgeschäfte, Zahlungsverkehr, Verträge.
Personensorge: Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten.
Gesundheitssorge: Einwilligung in medizinische Maßnahmen oder Operationen.
Die Vollmacht kann als Generalvollmacht oder für Teilbereiche erteilt werden. Sie wird wirksam, sobald der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Erfahren Sie auch mehr über die Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.