Wenn pflegebedürftige Menschen vorübergehend nicht ausreichend zu Hause gepflegt werden können, besteht die Möglichkeit, sie zeitweise in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen. In diesen Fällen spricht man von einer Kurzzeitpflege. Kurzzeitpflege bedeutet also, dass eine pflegebedürftige Person für eine befristete Zeit vollstationäre Pflege bekommt. Das ist häufig etwa nach einem Klinikaufenthalt der Fall oder wenn die häusliche Pflege für einen begrenzten Zeitraum nicht möglich ist.
Eine Kurzzeitpflege kann in spezialisierten Einrichtungen, in Pflegeheimen oder in manchen Fällen auch im Krankenhaus stattfinden.
Die Pflegeversicherung übernimmt einen Großteil der Kosten. Es besteht ein gemeinsamer Jahresbetrag, der für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege vorgesehen ist. In einigen Fällen übernehmen auch die Krankenkassen diese Kosten.