Der Medizinische Dienst (MD), bis Mitte 2021 als Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) bekannt, ist der unabhängige sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland. Seine Hauptaufgabe ist es, sicherzustellen, dass die Leistungen der Versicherungen allen Versicherten nach objektiven medizinischen Kriterien diskriminierungsfrei zugutekommen.
Der Medizinische Dienst agiert als neutrale Instanz und wird von Kranken- oder Pflegekassen beauftragt, um medizinische und pflegerische Sachverhalte fachlich zu bewerten. Die übergeordneten Ziele seiner Arbeit sind:
Die Gutachter des Medizinischen Dienstes sind in verschiedenen Bereichen tätig, um den individuellen Anspruch auf Leistungen zu klären. Zu den häufigsten Aufgaben gehören:
Die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes ist im Sozialgesetzbuch (SGB) verankert. Seine Gutachten dienen den Kassen als fundierte Entscheidungsgrundlage, sind jedoch nicht rechtlich bindend – die finale Entscheidung über eine Leistung verbleibt bei der jeweiligen Kasse.