Glossar
Der Medizinische Dienst (MD), bis Mitte 2021 als Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) bekannt, ist der unabhängige sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland.
Der Medizinische Dienst agiert als neutrale Instanz und wird von Kranken- oder Pflegekassen beauftragt, um medizinische und pflegerische Sachverhalte fachlich zu bewerten. Die übergeordneten Ziele seiner Arbeit sind:
Sicherstellung einer unparteiischen Begutachtung auf Basis sozialmedizinischer Kriterien; Gewährleistung, dass alle Versicherten die ihnen zustehenden Leistungen erhalten.
Überprüfung der Qualität und Notwendigkeit von medizinischen und pflegerischen Maßnahmen; unterstützende Beratung für Kranken- und Pflegekassen bei fachlichen Fragen zur Leistungsgewährung.
Seine Hauptaufgabe ist es, sicherzustellen, dass die Leistungen der Versicherungen allen Versicherten nach objektiven medizinischen Kriterien diskriminierungsfrei zugutekommen.
Auf Antrag der Pflegekasse prüft der MD bei einem Hausbesuch oder nach Aktenlage den Grad der Pflegebedürftigkeit. Das Gutachten ist Grundlage für die Leistungsentscheidung.
Bei Zweifeln an Dauer oder Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit kann die Krankenkasse den MD mit einer Überprüfung beauftragen.
Der MD prüft, ob neue oder unkonventionelle Behandlungsmethoden medizinisch notwendig und zweckmäßig sind, bevor die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Der Medizinische Dienst übernimmt ferner die Begutachtung bei vermuteten Behandlungsfehlern. Versicherte können den MD zur Einholung eines kostenfreien Gutachtens konsultieren, wenn sie Behandlungsfehler vermuten.
Die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes ist im Sozialgesetzbuch (SGB) verankert. Seine Gutachten dienen den Kassen als fundierte Entscheidungsgrundlage, sind jedoch nicht rechtlich bindend – die finale Entscheidung über eine Leistung verbleibt bei der jeweiligen Kasse.
Hinweis
Das Glossar erklärt Begriffe allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.
So stellen Sie den Antrag und bereiten sich auf die Begutachtung vor.