Ratgeber

Eigenanteil bei Hilfsmitteln 2026

Verstehen Sie die aktuellen Eigenanteils- und Zuschussregelungen für Hilfsmittel nach den offiziellen GKV-Empfehlungen

Das Wichtigste zu Eigenanteilen

Die grundlegenden Fakten auf einen Blick

1

Der Eigenanteil bezieht sich auf den Gebrauchsgegenstandsanteil, nicht auf die medizinische Funktion.

2

Zusätzlich zum Eigenanteil fällt die gesetzliche Zuzahlung (5-10€) an.

3

Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes vom 22. Februar 2023.

Was ist der Eigenanteil bei Hilfsmitteln?

Wenn ein Hilfsmittel einen Gebrauchsgegenstand ersetzt oder beinhaltet, beschränkt sich die Leistungspflicht der Krankenkasse auf das eigentliche Hilfsmittel. Den auf den Gebrauchsgegenstand entfallenden Kostenanteil müssen Sie selbst tragen.

Beispiel: Orthopädische Schuhe ersetzen normale Straßenschuhe. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die orthopädischen Anpassungen (z.B. spezielle Einlagen, Versteifungen), aber nicht für den "normalen" Schuhanteil, den Sie auch ohne medizinische Notwendigkeit kaufen würden.

Wichtiger Unterschied

Eigenanteil vs. Zuzahlung

Eigenanteil:Kostenanteil für den Gebrauchsgegenstand (z.B. 76€ für Straßenschuhe)
Zuzahlung:Gesetzliche Zuzahlung von 10% (min. 5€, max. 10€) auf den Hilfsmittelanteil
Gesamt:Eigenanteil + Zuzahlung = Ihr Kostenanteil

Ab 2027: höhere Zuzahlung

Die gesetzliche Zuzahlung steigt zum Jahr 2027 von bisher 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln ist die Zuzahlung dann auf höchstens 15 Euro im Monat begrenzt (bisher 10 Euro). Der Eigenanteil für den Gebrauchsgegenstandsanteil ist davon nicht betroffen – er bleibt unverändert.

Quelle: GKV-Spitzenverband, Mitteilung vom 27. Juli 2026

Rechtliche Grundlagen

Die Eigenanteils- und Zuschussregelungen basieren auf den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes vom 22. Februar 2023.

Bei Eigentumsübergang

Der volle Eigenanteil wird fällig, wenn das Hilfsmittel in Ihr Eigentum übergeht (z.B. orthopädische Schuhe, Autokindersitze).

Bei leihweiser Überlassung

Bei Leihgabe kann ein laufendes Nutzungsentgelt berechnet werden (gemäß BSG-Urteil vom 16.04.1998).

Eigenanteile für Erwachsene

Orthopädische Schuhe (pro Paar)

ProduktbezeichnungProduktartEigenanteil
Maßschuhe:
Orthopädische Straßenschuhe31.03.01.076,00 €
Orthopädische Hausschuhe31.03.01.140,00 €
Orthopädische Sportschuhe31.03.01.240,00 €
Orthopädische Badeschuhe31.03.01.325,00 €
Orthopädische Interimsschuhe31.03.01.40,00 €
Therapieschuhe:
Stabilisationsschuhe bei Sprunggelenkbandschädigung31.03.03.076,00 €
Stabilisationsschuhe bei Achillessehnenschädigung31.03.03.176,00 €
Stabilisationsschuhe bei Lähmungszuständen31.03.03.276,00 €
Verbandschuhe31.03.03.40,00 €
Fußteil-Entlastungsschuh31.03.03.50,00 €
Korrektursicherungsschuhe31.03.03.60,00 €
Schuhe über Beinorthese31.03.03.776,00 €
Höhenausgleichsschuh (Stück)31.03.03.80,00 €
Stabilisationsschuhe bei Peroneuslähmung31.03.03.976,00 €
Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom (Straßenschuhe)31.03.08.076,00 €
Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom (Hausschuhe)31.03.08.040,00 €

Eigenanteile für Kinder

Orthopädische Schuhe für Kinder (pro Paar)

ProduktbezeichnungProduktartEigenanteil
Maßschuhe:
Orthopädische Straßenschuhe31.03.01.045,00 €
Orthopädische Hausschuhe31.03.01.120,00 €
Orthopädische Sportschuhe31.03.01.220,00 €
Orthopädische Badeschuhe31.03.01.314,00 €
Orthopädische Interimsschuhe31.03.01.40,00 €
Therapieschuhe:
Stabilisationsschuhe bei Sprunggelenkbandschädigung31.03.03.045,00 €
Stabilisationsschuhe bei Achillessehnenschädigung31.03.03.145,00 €
Stabilisationsschuhe bei Lähmungszuständen31.03.03.245,00 €
Verbandschuhe31.03.03.40,00 €
Fußteil-Entlastungsschuh31.03.03.50,00 €
Korrektursicherungsschuhe31.03.03.645,00 €
Schuhe über Beinorthese31.03.03.745,00 €
Höhenausgleichsschuh (Stück)31.03.03.80,00 €
Stabilisationsschuhe bei Peroneuslähmung31.03.03.945,00 €

Weitere Hilfsmittel

ProduktbezeichnungProduktartEigenanteil
Funk Babysender16.99.09.0 / 13.99.04.025,00 €
Blitz-/Vibrationswecker16.99.09.3 / 13.99.04.315,00 €
Reha-Karren/Buggy (bis 3 Jahre)18.99.01.1 und 18.99.01.2100,00 €
Spreizkinderwagen18.99.01.3200,00 €
Personenstandwaage21.99.01.030,00 €
Zwei-/Dreiräder für Kinder und Jugendliche22.51.01.0 und 22.51.02.0255,00 €
Therapiedreiräder (für Erwachsene)255,00 €
Dreiräder mit elektromotorischer Restkraftverstärkung22.51.04.0255,00 €
Laufräder22.51.05.0255,00 €
Behindertengerechter Autokindersitz (bis 12 Jahre)26.11.06.0100,00 €
Autorückhaltesysteme (bis 12 Jahre)26.11.06.1100,00 €

Zuschussempfehlungen

Bei einigen Hilfsmitteln zahlt die Krankenkasse einen Zuschuss statt eines festen Eigenanteils zu erheben. Die Höhe des Zuschusses ist dabei nach oben begrenzt.

ProduktbezeichnungEmpfohlener Zuschuss
Schlupfsack (z.B. für Rollstuhlfahrende)max. 125,00 €
Badehose oder -anzug bei Inkontinenzmax. 175,00 €
Prothesenbadeanzügemax. 50,00 €
Zuschuss zur Prothesenfixierungmax. 40,00 €

Häufig gestellte Fragen

Muss ich den Eigenanteil zusätzlich zur Zuzahlung bezahlen?

Ja. Der Eigenanteil für den Gebrauchsgegenstandsanteil und die gesetzliche Zuzahlung (5-10€) sind zwei separate Beträge. Beispiel: Bei orthopädischen Straßenschuhen (76€ Eigenanteil) zahlen Sie 76€ + die gesetzliche Zuzahlung (meist 10€) = insgesamt ca. 86€.

Gelten diese Eigenanteile für alle Krankenkassen?

Die Beträge sind Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen orientieren sich daran, können aber leicht abweichende Regelungen haben. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den aktuell gültigen Beträgen.

Warum gibt es bei manchen Hilfsmitteln keinen Eigenanteil (0,00€)?

Bei hochspezialisierten medizinischen Hilfsmitteln wie Verbandschuhen oder Fußteil-Entlastungsschuhen ist der Gebrauchsgegenstandsanteil vernachlässigbar gering. Diese Produkte haben hauptsächlich eine medizinische Funktion und ersetzen keinen üblichen Alltagsgegenstand.

Wie wird der Eigenanteil berechnet?

Der Eigenanteil orientiert sich an den üblichen Kosten für einen vergleichbaren handelsüblichen Gebrauchsgegenstand. Bei orthopädischen Straßenschuhen entspricht der Eigenanteil von 76€ etwa dem Preis für normale Straßenschuhe. Die orthopädischen Zusatzkosten übernimmt die Krankenkasse.

Kann ich von der Zuzahlung befreit werden?

Die gesetzliche Zuzahlung (nicht den Eigenanteil) kann bei Erreichen der Belastungsgrenze (2% bzw. 1% bei chronisch Kranken des Bruttoeinkommens) erlassen werden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit. Der Eigenanteil für den Gebrauchsgegenstand bleibt jedoch bestehen.

Wann zahle ich den Eigenanteil - vor oder nach der Lieferung?

Die Zahlungsmodalitäten werden zwischen Ihnen und dem Sanitätshaus vereinbart. In der Regel zahlen Sie den Eigenanteil und die Zuzahlung bei Abholung bzw. Lieferung des Hilfsmittels. Das Sanitätshaus rechnet den Rest direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Was ist der Unterschied zwischen Eigenanteil und Zuschuss?

Eigenanteil: Sie zahlen einen festen Betrag für den Gebrauchsgegenstandsanteil, die Krankenkasse übernimmt den Rest.

Zuschuss: Die Krankenkasse zahlt einen begrenzten Maximalbetrag. Wenn das Hilfsmittel teurer ist, tragen Sie die Mehrkosten. Beispiel: Bei Schlupfsäcken zahlt die Kasse maximal 125€. Kostet der Schlupfsack 200€, zahlen Sie 75€ selbst.

Benötigen Sie ein Hilfsmittel?

Nutzen Sie unseren Finder, um passende GKV-gelistete Hilfsmittel zu entdecken und mehr über die Kostenentwicklung und Eigenanteile zu erfahren.

Zum Hilfsmittel-Finder

Wichtiger Hinweis: Diese Anwendung dient der Recherche im GKV-Hilfsmittelverzeichnis (Quelle: GKV-Spitzenverband). Wir bieten keine medizinische Beratung oder Diagnose. Online-Shop-Links sind optional und betreffen nur privaten Kauf / Preisorientierung — sie sind keine Kassenversorgung. Eignung und Kostenübernahme klären Sie mit Arzt oder Sanitätshaus.