Das Wichtigste zum Hausnotruf
Die grundlegenden Fakten auf einen Blick:
Zuschuss ab Pflegegrad 1 — kein hoher Pflegegrad nötig.
Pflegekasse zahlt, nicht die Krankenkasse — § 40 SGB XI.
Keine ärztliche Verordnung — formloser Antrag genügt.
Fester Zuschussbetrag — teurere Tarife kosten Eigenanteil.
Was ist ein Hausnotruf?
Ein Hausnotrufsystem besteht aus drei Komponenten, die technisch aufeinander abgestimmt sind. Im Hilfsmittelverzeichnis werden sie gemeinsam als Hausnotrufsystem geführt.
Basisstation
Ein Gerät mit Lautsprecher und empfindlichem Mikrofon, das im Wohnbereich steht. Es hält die Verbindung zur Notrufzentrale — über Festnetz, Internet oder eine eingebaute Mobilfunkkarte — und ermöglicht das Freisprechen quer durch den Raum, auch vom Boden aus. Ein Pufferakku hält die Station bei Stromausfall meldefähig.
Funksender
Der eigentliche Notrufknopf, getragen als Armband oder Halskette. Er löst per Funk den Ruf an der Basisstation aus. Relevante technische Merkmale sind die Funkreichweite, die Wasserdichtigkeit — der Sender muss unter der Dusche getragen werden können — und die Batterielaufzeit samt automatischer Warnung bei schwacher Batterie.
Notrufzentrale
Eine rund um die Uhr besetzte Leitstelle des Anbieters. Dort sind Ihre Stammdaten hinterlegt: Vorerkrankungen, Medikation, Kontaktpersonen und die Schlüsselhinterlegung. Die Zentrale entscheidet nach dem Gespräch, wer alarmiert wird — Angehörige, ein Bereitschaftsdienst oder der Rettungsdienst.
Sie überlegen noch, ob ein Hausnotruf in Ihrer Situation überhaupt das Richtige ist? Diese Frage behandelt unser Ratgeber Hausnotruf und Notfallknopf. Die vorliegende Seite bleibt bei Kosten, Technik und Antrag.
Hausnotruf Kosten: Zuschuss der Pflegekasse
Rechtsgrundlage ist § 40 SGB XI. Danach übernimmt die Pflegekasse die Kosten für technische Pflegehilfsmittel, wenn diese die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Der Hausnotruf fällt unter den letzten Punkt und ist deshalb in Produktgruppe 52 eingeordnet.
Voraussetzungen
- Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5.
- Versorgung in der eigenen Häuslichkeit, nicht im Pflegeheim.
- Sie sind überwiegend allein oder regelmäßig für längere Zeit ohne Betreuung.
- Sie können in einer Notlage keinen Notruf auf anderem Weg absetzen.
Wie der Zuschuss funktioniert
Die Pflegekasse zahlt keinen Prozentsatz des Rechnungsbetrags, sondern eine feste monatliche Pauschale für den Betrieb des Systems. Hinzu kommt in der Regel ein einmaliger Zuschuss zu Anschluss und Installation. Beide Beträge sind bundesweit einheitlich festgelegt und werden von Zeit zu Zeit angepasst.
Rechenweg statt Festbetrag: Liegt der Monatspreis Ihres Tarifs über der Pauschale, zahlen Sie die Differenz selbst. Liegt er darunter, zahlen Sie nichts. Ein Basistarif ohne Zusatzleistungen bewegt sich in vielen Regionen ungefähr auf Höhe der Pauschale — Zusatzoptionen wie Schlüsselhinterlegung, Sturzsensor oder mobiler Notruf werden dagegen fast immer separat berechnet. Die derzeit gültige Pauschale nennt Ihnen Ihre Pflegekasse oder der Anbieter im Angebot; verlassen Sie sich nicht auf ältere Zahlen im Netz.
Für die Zuzahlungssystematik bei den übrigen Pflegehilfsmitteln — technische Hilfsmittel gegen Zuzahlung, Verbrauchsprodukte über das Monatsbudget — siehe Pflegehilfsmittel der Pflegekasse.
Gerätetypen im Vergleich
Die drei am Markt verbreiteten Bauformen unterscheiden sich in Reichweite, Auslösung und Folgekosten. Welche davon die Pflegekasse bezuschusst, klären Sie vor Vertragsabschluss.
| Kriterium | Stationär | Mobil mit GPS | Mit Sturzsensor |
|---|---|---|---|
| Einsatzbereich | Wohnung, Keller, Garten | überall im Mobilfunknetz | je nach Bauform |
| Reichweite Sender | ca. 30–50 m zur Basis | unbegrenzt (Netzabdeckung) | wie Grundgerät |
| Auslösung | Knopfdruck | Knopfdruck | Knopfdruck + automatisch |
| Standortübermittlung | nein (Adresse hinterlegt) | ja, per GPS | nur mit GPS-Variante |
| Sprechverbindung | Freisprechen über Basis | im Gerät selbst | wie Grundgerät |
| Stromversorgung | Netz + Pufferakku | Akku, tägliches Laden | Akku bzw. Batterie |
| Fehlalarme | selten | selten | möglich bei Erschütterung |
| Kostenfolge | Basistarif | Aufpreis | Aufpreis |
Die konkreten Geräte samt Hilfsmittelnummer und Datenblatt finden Sie im Verzeichnis unter Produktgruppe 52.
Hausnotruf beantragen
- 1
Pflegegrad prüfen: Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss der Pflegekasse. Liegt noch keiner vor, stellen Sie zuerst den Antrag auf Einstufung.
- 2
Angebote vergleichen: Holen Sie zwei bis drei Angebote ein und achten Sie auf den Monatspreis des Basistarifs, die einmalige Anschlussgebühr, die Kündigungsfrist und die Preise für Zusatzoptionen.
- 3
Formlosen Antrag stellen: Ein kurzes Schreiben an die Pflegekasse genügt, in dem Sie den Bedarf begründen — etwa Alleinleben, Sturzrisiko oder Erkrankungen mit plötzlicher Verschlechterung. Ein Rezept ist nicht erforderlich.
- 4
Bewilligung abwarten: Schließen Sie den Vertrag möglichst erst nach dem Bescheid. Viele Anbieter übernehmen den Schriftverkehr mit der Kasse und rechnen die Pauschale anschließend direkt ab.
- 5
Installation und Probelauf: Der Anbieter richtet die Basisstation ein und löst einen Testruf aus. Prüfen Sie dabei die Reichweite in Bad, Keller und Garten und wiederholen Sie den Test in regelmäßigen Abständen.
Lehnt die Pflegekasse ab, ist der Bescheid nicht das letzte Wort — das Vorgehen beschreibt Widerspruch bei Ablehnung.
Pflegehilfsmittel finden und technisch vergleichen
Unser KI-gestützter Fragebogen gleicht Ihre technischen Anforderungen mit dem offiziellen GKV-Verzeichnis ab — keine medizinische Beratung, nur Datenblatt-Vergleich.
Vergleich basiert auf Produktdaten aus dem Hilfsmittelverzeichnis — medizinische Eignung klärt Ihr Arzt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist ein Hausnotruf?+
Ein Hausnotruf ist ein Notrufsystem für die eigene Wohnung. Es besteht aus einem Funksender, den Sie als Armband oder Kette tragen, einer Basisstation in der Wohnung und einer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale. Ein Knopfdruck genügt, um Hilfe zu holen — auch dann, wenn Sie das Telefon nicht mehr erreichen. Im GKV-Hilfsmittelverzeichnis ist der Hausnotruf als Produktgruppe 52 geführt und zählt zu den technischen Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI.
Wie funktioniert ein Hausnotruf im Ernstfall?+
Sie drücken den Knopf am Sender, die Basisstation baut daraufhin selbstständig eine Sprechverbindung zur Notrufzentrale auf — ohne dass Sie zum Telefon müssen. Die Zentrale meldet sich über den Lautsprecher, klärt die Lage und entscheidet, was nötig ist: ein Anruf bei Angehörigen, der Bereitschaftsdienst oder der Rettungsdienst. Dort hinterlegte Angaben zu Vorerkrankungen, Medikamenten und Schlüsselverbleib helfen dabei. Bleibt eine Antwort aus, wird im Zweifel Hilfe geschickt.
Ab welchem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse den Hausnotruf?+
Bereits ab Pflegegrad 1. Der Hausnotruf zählt zu den technischen Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI und ist damit nicht an einen hohen Pflegegrad gebunden. Voraussetzung ist, dass Sie in der eigenen Häuslichkeit leben und überwiegend allein sind oder zeitweise ohne Betreuung — in dieser Situation soll das Gerät den Notruf ersetzen, den Sie sonst nicht absetzen könnten.
Was übernimmt die Pflegekasse konkret?+
Die Pflegekasse leistet einen pauschalen monatlichen Zuschuss zu den Betriebskosten sowie in der Regel einen Zuschuss zur einmaligen Anschluss- bzw. Installationsgebühr. Der Zuschuss ist ein fester Betrag, kein Prozentsatz: Kostet Ihr Tarif mehr als die Pauschale, tragen Sie die Differenz selbst. Die aktuell gültigen Beträge nennt Ihnen Ihre Pflegekasse — sie werden regelmäßig angepasst.
Brauche ich eine ärztliche Verordnung für den Hausnotruf?+
Nein. Anders als bei Hilfsmitteln der Krankenkasse ist für Pflegehilfsmittel kein Rezept nötig. Sie stellen einen formlosen Antrag direkt bei Ihrer Pflegekasse. Viele Hausnotruf-Anbieter übernehmen die Antragstellung für Sie.
Was passiert, wenn ich den Notrufknopf drücke?+
Die Basisstation baut eine Sprechverbindung zur Notrufzentrale auf. Dort sind Ihre Stammdaten hinterlegt: Erkrankungen, Medikamente, Kontaktpersonen und der Ort des Schlüssels. Die Zentrale klärt die Lage über die Freisprecheinrichtung und alarmiert je nach Situation Angehörige, den Bereitschaftsdienst des Anbieters oder den Rettungsdienst.
Funktioniert der Hausnotruf auch ohne Festnetzanschluss?+
Ja. Moderne Basisstationen arbeiten wahlweise über Festnetz, Internet oder eine eingebaute Mobilfunkkarte. Für Haushalte ohne Festnetz sind Mobilfunk-Geräte der Standard. Achten Sie bei der Auswahl auf einen Akku-Notbetrieb, damit das Gerät auch bei Stromausfall meldefähig bleibt.
Was unterscheidet den mobilen Notruf vom klassischen Hausnotruf?+
Der klassische Hausnotruf funktioniert im Umkreis der Basisstation, also in Wohnung, Keller oder Garten. Ein mobiler Notruf mit GPS funktioniert überall im Mobilfunknetz und übermittelt zusätzlich den Standort. Die Pflegekasse bezuschusst vorrangig die häusliche Versorgung; ob ein mobiles Gerät übernommen wird, klären Sie vorab mit Ihrer Kasse.
Wird der Hausnotruf auf das 42-Euro-Budget angerechnet?+
Nein. Das monatliche Budget für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel betrifft Produktgruppe 54 — Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Ähnliches. Der Hausnotruf ist ein technisches Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 52 und wird davon unabhängig bezuschusst.
Kann ich die Restkosten steuerlich absetzen?+
Der Anteil, den Sie selbst tragen, kann je nach Konstellation als haushaltsnahe Dienstleistung oder als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Das ist eine steuerliche Frage, die von Ihrer persönlichen Situation abhängt — lassen Sie sich dazu von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberatung beraten.
