Pflegegrade & Pflegeantrag

Ein Pflegegrad bestimmt, wie viel Unterstützung Sie aufgrund von Einschränkungen benötigen.
Er wird nach dem NBA-Verfahren (Neues Begutachtungsassessment) ermittelt und reicht von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung).

Die 5 Pflegegrade im Überblick:

  • Pflegegrad 1: 12,5 – 26,9 Punkte (geringe Beeinträchtigung)
  • Pflegegrad 2: 27 – 47,4 Punkte (erhebliche Beeinträchtigung)
  • Pflegegrad 3: 47,5 – 69,9 Punkte (schwere Beeinträchtigung)
  • Pflegegrad 4: 70 – 89,9 Punkte (schwerste Beeinträchtigung)
  • Pflegegrad 5: 90 – 100 Punkte (besondere Anforderungen)

Die Bewertung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) in 6 verschiedenen Modulen, die Ihre Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen prüfen.

Welche Leistungen erhalte ich bei welchem Pflegegrad

Die Pflegeleistungen variieren je nach Pflegegrad und Art der Pflege (ambulant/stationär). Hier ein Überblick der wichtigsten Leistungen:

Pflegegrad 1:

  • kein Pflegegeld und kein Anspruch auf Pflegesachleistung
  • 42€ monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • bis zu 4.180€ Zuschuss für Wohnraumanpassung/technische Hilfsmittel möglich
  • 131€ monatlich Zuschuss bei vollstationärer Pflege

 

Pflegegrad 2:

  • Pflegegeld ambulant: 347€ monatlich
  • Pflegesachleistung (ambulant über Pflegedienst): 796€ monatlich
  • Leistung bei vollstationärer Pflege: 805€ monatlich
  • 42€ monatlich für Pflegehilfsmittel
  • 131€ monatlich für Entlastungsleistungen
  • Verhinderungspflege bis 1.685€ jährlich
  • Kurzzeitpflege bis 1.854€ jährlich
  • Kombinationsleistung Kurzzeit-/Verhinderungspflege ab Juli 2025: bis 3.539€/Jahr

 

Pflegegrad 3:

  • Pflegegeld (ambulant): 599 €/Monat
  • Pflegesachleistung (ambulant): 1.497 €/Monat
  • Leistung bei vollstationärer Pflege: 1.319 €/Monat
  • 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel
  • 131 € monatlich Entlastungsbetrag
  • Verhinderungspflege: bis 1.685 €/Jahr
  • Kurzzeitpflege: bis 1.854 €/Jahr
  • Kombinationsleistung ab Juli 2025: bis 3.539 €/Jahr

 

Pflegegrad 4:

  • Pflegegeld (ambulant): 800 €/Monat
  • Pflegesachleistung (ambulant): 1.859 €/Monat
  • Leistung bei vollstationärer Pflege: 1.855 €/Monat
  • 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel
  • 131 € monatlich Entlastungsbetrag
  • Verhinderungspflege: bis 1.685 €/Jahr
  • Kurzzeitpflege: bis 1.854 €/Jahr
  • Kombinationsleistung ab Juli 2025: bis 3.539 €/Jahr

 

Pflegegrad 5:

  • Pflegegeld (ambulant): 990 €/Monat
  • Pflegesachleistung (ambulant): 2.299 €/Monat
  • Leistung bei vollstationärer Pflege: 2.096 €/Monat
  • 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel
  • 131 € monatlich Entlastungsbetra
  • Verhinderungspflege: bis 1.685 €/Jahr
  • Kurzzeitpflege: bis 1.854 €/Jahr
  • Kombinationsleistung ab Juli 2025: bis 3.539 €/Jahr

Hinweis: Die Beträge gelten für 2026 und können sich jährlich ändern. Zusätzlich können weitere Leistungen wie Wohnraumanpassung oder technische Hilfsmittel beantragt werden.

Wie läuft der offizielle Antrag und MD-Termin ab?

Schritt 1: Antragstellung

  • Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen (formlos möglich)
  • Ärztliche Bescheinigung über Pflegebedürftigkeit beifügen
  • Antrag kann auch online oder telefonisch erfolgen

 

Schritt 2: MD-Termin

  • Termin wird von der Pflegekasse vereinbart (meist 2-4 Wochen nach Antrag)
  • Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) kommt zu Ihnen nach Hause
  • Begutachtung dauert etwa 1-2 Stunden
  • Sie können eine Vertrauensperson hinzuziehen

 

Schritt 3: Begutachtung

  • Gutachter prüft alle 6 Module des NBA-Verfahrens
  • Fragen zu Ihren Einschränkungen und Hilfebedarf
  • Beobachtung Ihrer Fähigkeiten im Alltag
  • Gespräch mit Angehörigen möglich

 

Schritt 4: Bescheid

  • Entscheidung der Pflegekasse innerhalb von 25 Tagen
  • Schriftlicher Bescheid mit Pflegegrad und Leistungen
  • Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb von 4 Wochen möglich

 

Tipps für den MD-Termin:

  • Seien Sie ehrlich über Ihre Einschränkungen
  • Zeigen Sie Ihre tatsächlichen Schwierigkeiten
  • Lassen Sie sich von Angehörigen unterstützen
  • Notieren Sie sich vorher Ihre Probleme
  • Bereiten Sie Medikamentenlisten und Arztberichte vor

Kann ich gegen die Entscheidung der Pflegekasse Widerspruch einlegen?

Ja, Sie haben das Recht auf Widerspruch! Wenn Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sind, können Sie dagegen vorgehen.

Widerspruchsfrist:

  • Schriftlicher Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bescheid
  • Widerspruch an die Pflegekasse richten
  • Begründung des Widerspruchs beifügen

Mögliche Gründe für Widerspruch:

  • Pflegegrad zu niedrig eingestuft
  • Wichtige Einschränkungen nicht berücksichtigt
  • Fehler bei der Begutachtung
  • Unvollständige Bewertung der Module
  • Neue gesundheitliche Verschlechterung

 

Ablauf des Widerspruchsverfahrens:

      1. Widerspruch einlegen: Schriftlich bei der Pflegekasse
      2. Überprüfung: Pflegekasse prüft den Fall erneut
      3. Neue Begutachtung: Oft wird ein neuer MD-Termin vereinbart
      4. Entscheidung: Pflegekasse erlässt neuen Bescheid
      5. Klage: Bei weiterer Ablehnung vor dem Sozialgericht möglich

Unterstützung beim Widerspruch:

  • Beratung durch Pflegestützpunkte (kostenlos)
  • Unterstützung durch Sozialverbände
  • Rechtsanwalt für Sozialrecht
  • Neue ärztliche Gutachten beifügen

Wichtig: Lassen Sie sich nicht entmutigen! Viele Widersprüche sind erfolgreich und führen zu einer höheren Einstufung. In unserem Ratgeber zum Pflegerecht erfahren Sie mehr!

Wie funktioniert der Pflegegrad-Rechner

Unser wissenschaftlich fundierter Pflegegrad-Rechner basiert auf dem offiziellen NBA-Verfahren des Medizinischen Dienstes und analysiert Ihre Einschränkungen in 6 Bewertungsmodulen:

1. Mobilität: Fortbewegung, Treppensteigen, Körperhaltung
2. Kognitive & kommunikative Fähigkeiten: Orientierung, Gedächtnis, Verstehen
3. Verhaltensweisen & psychische Problemlagen: Aggression, Depression, Ängste
4. Selbstversorgung: Körperpflege, Ernährung, An- und Auskleiden
5. Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen: Medikamenteneinnahme, Arztbesuche
6. Gestaltung des Alltagslebens: Soziale Kontakte, Tagesgestaltung

Jetzt Pflegegrad ermitteln.

Was erhalte ich als Ergebnis?

Ihr Ergebnis erhalten Sie per E-Mail. Es umfasst:

  • Persönliche Einschätzung Ihres voraussichtlichen Pflegegrades (1-5)
  • Detaillierte Auswertung aller 6 Module mit Punktzahl
  • Informationen zu möglichen Pflegeleistungen und Ansprüchen
  • Praktische Tipps für den offiziellen MD-Termin
  • Anleitung für die Antragsstellung bei der Pflegekasse

Dauer: Der Test dauert etwa 10-15 Minuten und ist vollständig kostenlos.