Pflegebedarf tritt oft plötzlich auf. Angehörige und Pflegebedürftige brauchen dann Pflegeberatung, um sich über Pflegemöglichkeiten zu informieren und sich optimal auf die neue Lebenssituation einstellen zu können. Viele Fragen müssen geklärt werden: Welche Pflegeleistungen sind nötig? Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse? Ist die Pflege zu Hause mit Unterstützung eines ambulanten Pflegediensts möglich? Sind ergänzende oder alternative Pflegemöglichkeiten wie zum Beispiel Tagespflege und Betreutes Wohnen eine Option?
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind an Voraussetzungen geknüpft. Teilweise lassen sich die Pflegeleistungen auch kombinieren. Ohne professionelle Unterstützung ist es für Laien schwierig, den Überblick zu behalten. Ein kompetenter Pflegefachberater erklärt alle Leistungsansprüche und unterstützt bei der Antragstellung. Wichtige Themen der Pflegeberatung sind unter anderem:
Es ist sinnvoll, die Pflegeberatung frühzeitig zu nutzen. Regelmäßige Beratungsgespräche zur Pflege sind für Pflegebedürftige hilfreich, da sich die Pflegesituation ändern und weitere Unterstützung notwendig sein kann.
Das Gesetz unterscheidet zwei Arten der Pflegeberatung: Die Pflegeberatung nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB XI und die Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI. Erstere dient zu Beginn der Pflegebedürftigkeit der Organisation der Pflege. Letztere müssen Pflegegeldempfänger regelmäßig wahrnehmen.
Das individuelle Fallmanagement der Pflegeberatung, auch Case Management genannt, unterstützt Pflegebedürftige und deren Angehörigen bei der häuslichen Pflege. Es ist ein strukturierter Ansatz zur Koordination und Optimierung der Pflege. Ein Pflegefachberater erstellt einen Versorgungsplan, um Pflegeleistungen zu koordinieren und Angehörige zu entlasten.
Mit der Pflegeberatung erhalten Angehörige und Pflegebedürftige eine kompetente Pflegefachberatung durch erfahrene Pflegefachberater. Beispielrechnungen veranschaulichen dabei, welche Kosten entstehen können. Auch Hilfe bei der Beantragung von Pflegeleistungen ist Teil der Beratung. Mit den Beratungsgesprächen zur Pflege finden Sie die optimale Lösung für Ihren individuellen Fall.
Zu Beginn der Pflegeberatung klärt der Pflegeberater oder die Pflegeberaterin die aktuelle Pflegesituation, den Unterstützungsbedarf, den Ablauf der Versorgung und informiert sich über mögliche Probleme. Das Ziel ist eine optimale Unterstützung mit den richtigen Leistungen unter Verwendung geeigneter (Pflege-)Hilfsmittel. Nach der Ermittlung der aktuellen Umstände folgt die Beratung zur Verbesserung der Pflegesituation. Im Beratungsgespräch zur Pflege werden unter anderem folgende Fragen geklärt:
Ablauf des Case Managements:
Der individuelle Versorgungsplan beschreibt die aktuelle Wohnsituation hinsichtlich Barrierefreiheit und Sicherheit der Wohnumgebung. Er enthält eine detaillierte Bewertung des Gesundheitszustands sowie der Belastung pflegender Angehöriger und deren Unterstützungsbedarf. Das Case Management und der individuelle Versorgungsplan sind zentrale Eckpfeiler einer effektiven Pflegeberatung. Die strukturierte und kontinuierliche Unterstützung verbessert die Pflegequalität und entlastet pflegende Angehörige.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema? Benötigen Sie eine Pflegeberatung? Dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI, auch Pflegebesuche genannt, dienen dem Austausch zwischen Pflegebedürftigen, Pflegenden und Pflege-Experten. Sie zielen auf die langfristige Sicherung der Pflegequalität ab. Pflegebedürftige haben bei Pflegegrad 1 einen Anspruch und Pflegegeld-Empfänger ab Pflegegrad 2 die Pflicht zur Wahrnehmung der Beratung.
Das erste Beratungsgespräch zur Pflege muss in der eigenen Häuslichkeit als persönliches Gespräch erfolgen. Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person kann bis vorerst März 2027 jede zweite Pflegeberatung per Videokonferenz durchgeführt werden.
Inhalt der Pflegebesuche:
Bei weiteren Fragen und zur Terminvereinbarung sind wir für Sie da.
Wenn Pflegebedürftige die Pflichtberatung in den genannten Zeitintervallen nicht wahrnehmen, kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld und kann dieses im Wiederholungsfall ganz entziehen.




Die Pflegeberatung und die Pflegebesuche unterstützen Pflegende und zielen grundsätzlich auf die Sicherung und Qualität der häuslichen Pflege ab. Das breite Spektrum der Beratung zu Pflegeleistungen nach § 7 richtet sich an alle Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen, während die Regelungen nach § 37 speziell für Pflegegeldempfänger gelten, die zu Hause gepflegt werden. Das Beratungsgespräch zur Pflege nach §7 erfolgt freiwillig und ist nach § 37 ab Pflegegrad 2 verpflichtend.
Die Pflegeberatung der Pflegekassen ist für Personen mit Pflegebedarf und Angehörige kostenlos. Die Pflegekassen übernehmen die Kosten. Kompetente Fachberater informieren über die Ansprüche und unterstützen bei der Auswahl der Pflegeleistungen.
Verschiedene rechtliche Dokumente stellen sicher, dass Angehörige die Wünsche von Pflegebedürftigen auch dann durchsetzen können, wenn diese selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Dazu gehören eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung und eine Betreuungsverfügung. Ein Pflegeberater berät und unterstützt bei der Erstellung dieser Dokumente.
Ein Pflegefachberater informiert bei der Pflegeberatung über die Möglichkeiten rund um die Organisation der Pflege und die Unterstützungsangebote. Zur Vereinfachung des Alltags eignen sich zum Beispiel (Pflege-)Hilfsmittel wie Pflegebetten und Lifter. Für Angehörige ist zudem die Teilnahme an einem Pflegekurs und Kursen zur Gesundheitsförderung empfohlen. Die Kurse vermitteln das notwendige Wissen und die praktischen Fähigkeiten für die bestmögliche Versorgung. Angehörige sollen auf diese Weise Sicherheit im Umgang mit pflegebedürftigen Personen erlangen und erfahren, wie sie ihre eigene Gesundheit schützen. Sie werden beim Beratungsgespräch zur Pflege zudem über Entlastungsangebote aufgeklärt, damit sie der Alltag mit den umfassenden Pflegeaufgaben nicht überfordert. Dazu gehören Pflegeangebote wie die Tagespflege und die Verhinderungspflege. Auch ehrenamtliche Helfer und Nachbarschaftshilfe sind meist Optionen.
Wenn die ambulante Pflege in den eigenen vier Wänden nicht mehr möglich oder gewünscht ist, haben Pflegebedürftige mehrere Alternativen. Je nach Pflegebedarf und den eigenen Wünschen kann Betreutes Wohnen mit eigener Wohnung, ein eigenes Zimmer in einer Pflege-WG oder in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft die Lösung sein. Bei diesen Wohnformen für Senioren stehen Selbstständigkeit, Sicherheit, barrierefreies Wohnen, notwendige Pflege- und nützliche Dienstleistungen sowie der Kontakt zu Gleichaltrigen im Mittelpunkt. Im Gespräch mit der Pflegeberatung können die Möglichkeiten im Detail besprochen werden. Vereinbaren Sie jetzt über das Kontaktformular einen Termin.