Barrierefreies Bad
Badumbau mit der Pflegekasse: bis zu 4.180 € Zuschuss
Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse einen großen Teil des Badumbaus. Hier sehen Sie, welche Umbauten förderfähig sind, was ein barrierefreies Bad kostet und wie Sie den Zuschuss Schritt für Schritt beantragen.
Kostenlos · Ergebnis sofort · Förderangaben Stand September 2026
Zuschuss Pflegekasse
bis 4.180 €
Voraussetzung
Pflegegrad 1 bis 5
Mehrere Pflegebedürftige
bis 16.720 €
Wanne gegen Dusche
ca. 4.500 bis 8.000 €
Zahlt die Pflegekasse den Badumbau?
Ja, wenn drei Bedingungen erfüllt sind. Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI, die Pflegekasse nennt das „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“. Ihr Einkommen spielt dabei keine Rolle.
Pflegegrad 1 bis 5
Die Person, für die das Bad umgebaut wird, hat einen anerkannten Pflegegrad. Schon Pflegegrad 1 reicht. Noch keinen Pflegegrad? So stellen Sie den Antrag auf Pflegegrad.
Pflege zu Hause
Die Person lebt in der eigenen Wohnung oder im Haushalt von Angehörigen, egal ob Eigentum oder Miete.
Der Umbau hilft im Alltag
Der Umbau macht die Pflege zu Hause möglich, erleichtert sie deutlich oder hilft, wieder selbstständiger zu leben. Beim Bad trifft das fast immer zu.
Wichtig: Was als „eine Maßnahme“ zählt
Alle Umbauten, die zur selben Zeit nötig sind, zählen zusammen als eine Maßnahme, zum Beispiel neue Dusche, WC-Erhöhung und breitere Badtür. Dafür gibt es einmal bis zu 4.180 €. Ändert sich die Pflegesituation später deutlich, können Sie erneut einen Zuschuss beantragen. Leben mehrere Menschen mit Pflegegrad im Haushalt, sind zusammen bis zu 16.720 € möglich.
Welche Badumbauten sind förderfähig?
Gefördert werden feste Umbauten, die das Bad sicherer und leichter nutzbar machen. Die häufigsten:
Badewanne raus, Dusche rein
Der Klassiker: Die Wanne wird gegen eine bodengleiche Dusche getauscht. Kein Einsteigen über den Wannenrand mehr.
Bodengleiche Dusche
Eine vorhandene Dusche mit hoher Tasse wird schwellenlos umgebaut, auf Wunsch mit Klappsitz und Haltegriffen.
WC erhöhen, Stützgriffe
Ein höheres WC und fest montierte Stütz- oder Klappgriffe erleichtern das Hinsetzen und Aufstehen.
Unterfahrbarer Waschtisch
Waschen im Sitzen oder mit dem Rollstuhl, dazu ein Spiegel in passender Höhe.
Breitere Tür, Schiebetür
Mit Rollator oder Rollstuhl ins Bad: Türen werden verbreitert oder durch Schiebetüren ersetzt, die nach außen Platz lassen.
Rutschhemmender Boden
Rutschhemmende Fliesen oder Beläge im Bad und besonders im Duschbereich senken das Sturzrisiko.
Nicht dazu gehören bewegliche Hilfsmittel wie Badewannenlift, Duschhocker oder Toilettensitzerhöhung. Diese zahlt die Kranken- oder Pflegekasse als Hilfsmittel, meist mit Rezept.
Was kostet ein barrierefreies Bad?
Die Preise hängen von Größe, Zustand und Ausstattung des Bads ab. Diese Spannen für Material und Einbau helfen bei der ersten Planung (Stand 2026):
Wanne gegen Dusche
4.500 bis 8.000 €
Mit Abdichtung, Ablauf, Fliesen und Glaswand. Systemlösungen ohne neue Fliesen sind günstiger.
Dusche bodengleich
3.500 bis 7.000 €
Hängt stark davon ab, ob der Boden für das Gefälle geöffnet werden muss.
Bad komplett
12.000 bis 25.000 €
Kompletter barrierefreier Umbau eines Bads mit rund 8 m², alle Gewerke.
WC und Stützgriffe
600 bis 2.000 €
Erhöhtes WC oder Vorwandelement, dazu Stütz- und Haltegriffe.
Unterfahrbarer Waschtisch
800 bis 2.500 €
Flacher Siphon, passende Armatur und Spiegel.
Badtür verbreitern
800 bis 2.000 €
Je nach Wand und Türart, Schiebetür oft ohne Durchbruch möglich.
Rechenbeispiel
Wanne gegen bodengleiche Dusche plus WC-Erhöhung mit Stützgriffen: ca. 5.100 bis 10.000 €. Mit Pflegegrad zieht die Pflegekasse bis zu 4.180 € ab. Ihr Eigenanteil liegt dann bei ca. 920 bis 5.820 €. Ihren eigenen Wert rechnet der Badumbau-Check unten aus.
Kosten und Zuschuss für Ihr Bad berechnen
Wählen Sie aus, was im Bad passieren soll. Sie sehen sofort Kosten, Zuschuss und Eigenanteil. Auf Wunsch melden sich bis zu drei Fachbetriebe aus Ihrer Region mit einem unverbindlichen Angebot.
Badumbau-Zuschuss beantragen: So gehen Sie vor
Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt. Viele Kassen haben auch ein eigenes Formular.
1
Angebot einholen
Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb einen Kostenvoranschlag erstellen. Am besten vergleichen Sie zwei oder drei Angebote.
2
Antrag stellen
Schicken Sie der Pflegekasse den Antrag mit Kostenvoranschlag und einer kurzen Begründung, zum Beispiel: „Ich kann nicht mehr sicher in die Badewanne steigen.“ Fotos vom Bad helfen.
3
Entscheidung abwarten
Die Kasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, wenn sie eine Pflegefachkraft oder den Medizinischen Dienst einbezieht, innerhalb von fünf Wochen (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
4
Umbauen und abrechnen
Nach der Zusage beauftragen Sie den Betrieb. Die Rechnung reichen Sie bei der Kasse ein. Oft kann die Kasse direkt an den Betrieb zahlen.
Erst Zusage, dann Auftrag
Das Gesetz legt keinen festen Zeitpunkt für den Antrag fest, und manche Kassen erstatten auch nachträglich. Sicher ist das aber nicht. Unterschreiben Sie den Auftrag deshalb erst, wenn die schriftliche Zusage da ist. Wird der Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Weitere Förderung für den Badumbau
Auch ohne Pflegegrad oder für den Eigenanteil gibt es Unterstützung:
KfW-Kredit 159
Bis zu 50.000 € zinsgünstig für altersgerechtes Umbauen, unabhängig von Alter und Pflegegrad. Antrag über Ihre Bank, bevor Sie Verträge unterschreiben. Der Zuschuss 455-B ist derzeit ausgeschöpft.
Steuer
20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr, als Handwerkerbonus. Ist der Umbau medizinisch nötig, können die Kosten als außergewöhnliche Belastung zählen. Fragen Sie im Einzelfall Ihren Steuerberater.
Land und Gemeinde
Viele Bundesländer und Kommunen fördern barrierefreies Umbauen mit Zuschüssen oder Darlehen. Auskunft geben die Landesförderbank, die Gemeinde oder eine Wohnberatungsstelle.
Sie wohnen zur Miete?
Dann brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters. Mieter mit Behinderung oder Pflegebedarf haben in der Regel einen Anspruch darauf (§ 554 BGB). Klären Sie vorher, ob Sie beim Auszug zurückbauen müssen. Den Zuschuss der Pflegekasse erhalten Sie als Mieter genauso.
Worauf Sie bei der Planung achten sollten
Die Norm DIN 18040-2 beschreibt, wann ein Bad barrierefrei ist. Diese Werte sind ein guter Maßstab, auch wenn nicht jedes Bad alle erreicht:
Bewegungsfläche
120 × 120 cm, mit Rollstuhl 150 × 150 cm
Duschplatz
bodengleich, höchstens 2 cm Absenkung
Türbreite
mind. 80 cm, mit Rollstuhl 90 cm
WC-Sitzhöhe
46 bis 48 cm (rollstuhlgerecht)
Stand: September 2026. Quellen: Bundesgesundheitsministerium, § 40 SGB XI, KfW. Kostenangaben sind Richtwerte ohne Gewähr.
Häufige Fragen zum Badumbau mit der Pflegekasse
Wie viel zahlt die Pflegekasse für den Badumbau?
Bis zu 4.180 € je Maßnahme. Alle Umbauten, die zur selben Zeit nötig sind, zählen als eine Maßnahme. Wohnen mehrere Menschen mit Pflegegrad zusammen, sind insgesamt bis zu 16.720 € möglich.
Gibt es den Zuschuss für den Badumbau nur mit Pflegegrad?
Ja, für den Zuschuss der Pflegekasse brauchen Sie mindestens Pflegegrad 1. Ohne Pflegegrad bleiben der KfW-Kredit 159, Programme Ihres Bundeslands und steuerliche Vorteile. Ist der Pflegegrad beantragt, warten Sie mit dem Auftrag bis zur Entscheidung. Kostenlose Hilfe bei der Planung gibt eine Wohnberatungsstelle in Ihrer Nähe.
Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?
Das ist sehr zu empfehlen. Das Gesetz schreibt es nicht ausdrücklich vor, aber ohne vorherige Zusage riskieren Sie, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Stellen Sie den Antrag mit Kostenvoranschlag und beauftragen Sie den Betrieb nach der Zusage.
Bekomme ich den Zuschuss auch in einer Mietwohnung?
Ja. Sie brauchen aber die Zustimmung des Vermieters. Bei Pflegebedarf oder Behinderung haben Mieter in der Regel einen Anspruch darauf (§ 554 BGB).
Zahlt die Pflegekasse auch einen Badewannenlift?
Ein Badewannenlift ist ein Hilfsmittel und kein Umbau. Er wird meist über die Krankenkasse mit ärztlicher Verordnung bezahlt und nicht auf die 4.180 € angerechnet.
Kann ich den Zuschuss ein zweites Mal bekommen?
Ja, wenn sich die Pflegesituation deutlich ändert, zum Beispiel weil später ein Rollstuhl nötig wird. Dann gilt der neue Umbau als eigene Maßnahme.
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