Ein ambulanter Pflegedienst, auch häuslicher Pflegedienst oder mobile Altenpflege genannt, besucht pflegebedürftige Senioren zu Hause und versorgt sie in ihrem gewohnten Umfeld. Die ambulante Pflege stellt eine umfassende Versorgung sicher und ist die Pflegeform, die sich die meisten Pflegebedürftigen wünschen. Sie hilft ihnen bei der Alltagsbewältigung und unterstützt Angehörige bei der häuslichen Pflege. Die ambulante Pflege bietet wertvolle Unterstützung und ermöglicht Pflegebedürftigen ein weitgehend selbstständiges Leben.
Die Leistungen der ambulanten Pflege umfassen eine pflegerische, medizinische, betreuende und hauswirtschaftliche Versorgung. Dazu gehört unter anderem die Hilfe bei der Körperhygiene, dem Essen, der Medikamenteneinnahme sowie die Betreuung bei Spaziergängen und Haushaltsarbeiten.
Ein häuslicher Pflegedienst besucht Pflegebedürftige im Rahmen der ambulanten Altenpflege je nach Bedarf mehrmals in der Woche oder auch mehrmals täglich zu Hause. Die Leistungen umfassen:
Pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen profitieren mit häuslichem Pflegedienst von vielen Vorteilen.
Die Kosten einer ambulanten Pflege hängen von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen unterscheidet sich der Leistungskatalog in Deutschland von Bundesland zu Bundesland, zum anderen variieren die Kosten einzelner Leistungen von Anbieter zu Anbieter. Jedes Bundesland legt also im Detail selbst fest, welche Leistungen zu einem Leistungskomplex gehören. Wie viel ein ambulanter Pflegedienst genau kostet, ermitteln wir für Sie im Rahmen einer Pflegefachberatung.
Um die Kosten der ambulanten Pflege zu finanzieren, gewährt die Pflegeversicherung verschiedene Zuschüsse zur mobilen Altenpflege. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können die Kostenübernahme für häuslichen Pflegedienst bei ihrer Pflegekasse beantragen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der ambulanten Pflege bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag.
Pflegebedürftige haben bei Versorgung durch Angehörige zudem einen Anspruch auf Pflegegeld.
Weiter können sie bei Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen beantragen.
Erfolgt die ambulante Pflege durch Angehörige und einen häuslichen Pflegedienst ist ein anteiliger Erhalt von Pflegegeld und Pflegesachleistungen vorgesehen (Kombinationsleistung).
Die folgende Tabelle zeigt die Ansprüche bei Versorgung durch Angehörige und durch eine ambulante Altenpflege in Abhängigkeit des Pflegegrads ab Januar 2025.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema häusliche Pflege für Senioren? Dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat | Pflegesachleistung pro Monat |
1 | 0 | 0 |
2 | 347 € | 796 € |
3 | 599 € | 1.497 € |
4 | 800 € | 1.859 € |
5 | 990 € | 2.299 € |
Bei Pflegebedürftigkeit wünschen sich die meisten Betroffenen eine Versorgung in den eigenen vier Wänden. Häufig ermöglichen dies Angehörige und lassen sich dabei von einem mobilen Pflegedienst unterstützen. Von den über 5 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland nutzen etwa 80 Prozent die Pflege zu Hause und werden überwiegend von Angehörigen gepflegt. Ein ambulanter Pflegedienst bietet wertvolle Unterstützung und entlastet pflegende Angehörige, sodass die Pflege im eigenen Zuhause länger durchgeführt und der Umzug in ein Pflegeheim oft vermieden werden kann.
Zusätzlich zum Pflegegeld und den Pflegesachleistungen haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher einen Anspruch auf Leistungen der Tagespflege und Nachtpflege. Weiter besteht ein Anspruch auf einen Leistungszuschuss zur Kurzzeitpflege und zur Verhinderungspflege. Darüber hinaus haben alle Pflegebedürftige Anspruch auf einen Zuschuss zur Wohnraumanpassung und zum Hausnotruf (unterstütztes Wohnen), auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie auf Hilfsmittel.
Seit Juli 2025 gilt das neue Entlastungsbudget (Gemeinsamer Jahresbetrag). Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege wurden in einem großen Topf zusammengelegt. Pflegebedürftige (ab PG 2) haben nun ein flexibles Budget von 3.539 € pro Jahr, das sie völlig frei für den ambulanten Pflegedienst (als Verhinderungspflege) oder die Kurzzeitpflege nutzen können.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema?
Dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Ein ambulanter Pflegedienst kann pflegende Angehörige auch im Rahmen einer Verhinderungspflege unterstützen.
Eine beliebte Alternative zur mobilen Altenpflege ist Betreutes Wohnen. Hier verbringen die BewohnerInnen mehr Zeit mit Gleichaltrigen und wählen die gewünschten Leistungen individuell nach ihren Bedürfnissen aus.



Die Pflege, Betreuung und Unterstützung pflegebedürftiger Senioren und erkrankter Menschen erfolgt durch ausgebildete Pflegefachkräfte eines ambulanten Pflegediensts. Die Pflegefachkräfte von einem häuslichen Pflegedienst können von Pflegekräften, Pflegehilfskräften, Haushaltshelferinnen und Familienpflegehelfern unterstützt werden.
Nach dem Pflegeversicherungsgesetz ist die Pflegebedürftigkeit bei schwerwiegender Beeinträchtigung der Selbstständigkeit gegeben. Die Einschränkungen können kognitiver, körperlicher oder psychischer Art sein. Die Feststellung, ob eine Person pflegebedürftig ist, erfolgt auf Antrag von der Pflegekasse. Den Antrag kann die versicherte Person selbst oder eine bevollmächtigte Person stellen. Wenn die Voraussetzungen für eine Pflegestufe vorliegen, unterstützt die Pflegeversicherung die unterschiedlichen Leistungen finanziell. Welche Leistungen die Pflegeversicherung finanziell unterstützt, hängt von der Art der Pflege und der festgestellten Pflegestufe ab.
Ein häuslicher Pflegedienst kann pflegende Angehörige unterstützen, die sich Hilfe und Entlastung im Pflegealltag wünschen. Vielen ist es aufgrund von beruflichen und privaten Verpflichtungen und/oder körperlichen Einschränkungen auch gar nicht möglich, sich rund um die Uhr um ein Familienmitglied zu kümmern. Zudem trauen sich viele Angehörige bestimmte Pflegeaufgaben nicht zu und möchten diese von ausgebildeten Pflegefachkräften ambulanter Pflegedienste erledigen lassen.
Die ambulante Pflege ist in der Regel keine 24-Stunden-Betreuung. Auch wenn Pflegende mit im Haus oder in der Wohnung wohnen, sind die Pflegebedürftigen meist nicht rund um die Uhr beaufsichtigt. Um jedoch jederzeit die bestmögliche Sicherheit bei einem Sturz oder einem anderen Notfall zu gewährleisten, ist die Einrichtung eines Hausnotrufsystems empfohlen. Das verschafft mehr Sicherheit, beruhigt Angehörige und stellt neben deren Pflegeleistungen und der Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst eine sinnvolle Ergänzung dar.
In der Regel kommt ein ambulanter Pflegedienst zu Menschen, die einen Pflegegrad beantragt und bewilligt bekommen haben. Allerdings können Menschen auch zum Beispiel nach einem Unfall vorübergehend auf Unterstützung bei der Alltagsbewältigung in den eigenen vier Wänden angewiesen sein und die Leistungen häuslicher Pflege in Anspruch nehmen. Bei ärztlicher Verordnung des medizinischen Bedarfs übernimmt der Krankenversicherer dann die Kosten. Zudem ist es auch möglich, die Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst ohne Verordnung oder Pflegegrad zu beauftragen und privat zu bezahlen.
Wenn Pflegebedürftige nur Pflegegeld erhalten und die Leistungen eines mobilen Pflegediensts nicht nutzen, müssen sie in regelmäßigen Abständen sogenannte Beratungseinsätze durch eine Pflegefachkraft nachweisen. Die auch als Beratungseinsatz bezeichneten Besuche finden je nach Pflegegrad einmal im Quartal oder halbjährlich statt und sollen eine hohe Qualität der Pflege zu Hause sicherstellen. Im Rahmen der Besuche erhalten pflegende Angehörige Hilfestellungen und fachliche Unterstützung, damit sie ihre Lieben so gut wie möglich pflegen können. Sollte ein Termin für einen Beratungseinsatz nicht stattfinden, wird das Pflegegeld gekürzt. Bei wiederholtem Versäumnis des Termins wird kein Pflegegeld mehr gezahlt. Daher ist die Wahrnehmung der Termine wichtig.
Die häusliche Krankenpflege richtet sich in der Regel an Patienten, die diese vorübergehend benötigen. Die Leistungen zielen auf die Genesung ab und werden nicht von der Pflegeversicherung bezuschusst, sondern von Krankenkasse. Damit unterscheiden sich die ambulante Pflege und die häusliche Krankenpflege grundsätzlich voneinander.
Eine Krankheit, ein Unfall oder ein Schlaganfall können dazu führen, dass Angehörige plötzlich zum Pflegefall werden. Der Hausarzt und der örtliche Pflegedienst sind dann die ersten Ansprechpartner. Sie schätzen den aktuellen Pflegebedarf ein und erklären die Pflegemöglichkeiten. Die Familienmitglieder müssen kurzfristig klären, ob die Pflege zu Hause möglich ist, welche Hilfe sie leisten wollen und können, und inwieweit Pflegefachkräfte häuslicher Pflegedienste die weiteren Aufgaben übernehmen.
Die Pflegekasse zahlt Leistungen aus der Pflegeversicherung erst, wenn ein Pflegegrad feststeht (siehe Pflegegrad-Rechner). Mittelfristig sollte die Pflegesituation neu bewertet werden. Im Dialog mit den Pflegebedürftigen sind deren Versorgungswünsche und die Umsetzbarkeit zu klären. Dabei ist auch die Finanzierung der ambulanten Pflege zu prüfen und welche Leistungen die entsprechenden Versicherungen übernehmen.
Langfristig muss immer wieder eine Neubewertung des Pflegebedarfs und eine Anpassung der Maßnahmen zur Pflege, Betreuung und hauswirtschaftlichen Unterstützung erfolgen. Dabei gilt es, die Vorteile der Pflegeformen abzuwägen und zum Beispiel ein betreutes Wohnen in Betracht zu ziehen.
Die Pflege eines geliebten Menschen belastet stark. Neben den hohen körperlichen Anforderungen und des erheblichen Zeitaufwands spielt auch die psychische Belastung eine große Rolle. Dennoch wollen viele Angehörige ihren Lebenspartner oder einen Elternteil häufig selbst pflegen und stoßen dabei an ihre Grenzen. Sorge um die Pflegebedürftigen, Kummer und Erschöpfung gefährden dabei die eigene physische und psychische Gesundheit. Daher empfehlen Experten, regelmäßige Pausen einzulegen, für Ruhe und Entspannung im Alltag zu sorgen, sich selbst Freiräume zu schaffen und natürlich die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen. Dieser kann weitere Tipps geben, die bei der optimalen Pflege und Verbesserung des Alltags helfen.