Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland, die als fünfte Säule der Sozialversicherung 1995 eingeführt wurde. Sie soll die finanzielle Belastung bei Pflegebedürftigkeit abfedern und ermöglicht Betroffenen, Leistungen für häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege zu erhalten.
Alle gesetzlich oder privat Krankenversicherten sind automatisch auch pflegeversichert. Die Leistungshöhe richtet sich nach dem Pflegegrad (1 bis 5), der durch den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF festgestellt wird.
Zum 1. Januar 2025 wurden alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht (Verbraucherzentrale), um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten. Das bedeutet konkret mehr Pflegegeld und höhere Sachleistungen für alle Pflegegrade.
Beitragserhöhung: Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung stieg zum 1. Januar 2025 von 3,4 auf 3,6 Prozent. Die Beitragssätze im Detail:
Ab 1. Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zusammengefasst. Das bedeutet mehr Flexibilität: Pflegebedürftige können selbst entscheiden, wie sie dieses Budget zwischen beiden Leistungsarten aufteilen. Zudem entfällt die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege.
Ab dem 1. Januar 2026 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung von 66.150 Euro auf 69.750 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Gutverdiener zahlen höhere Beiträge, da bis zu dieser Grenze Beiträge berechnet werden.
Für 2026 ist keine weitere Erhöhung des Pflegegeldes vorgesehen – die nächste Anpassung ist frühestens für 2028 geplant. Die Leistungen bleiben also auf dem Stand von 2025.