Der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist der Betrag, den Bewohner eines Pflegeheims für die reinen Pflege- und Betreuungskosten selbst tragen müssen. Im Gegensatz zu früheren Regelungen ist dieser Betrag innerhalb einer Pflegeeinrichtung für alle Bewohner der Pflegegrade 2 bis 5 identisch. Er ist unabhängig davon, wie intensiv der tatsächliche Pflegebedarf im Einzelfall ist.
Die Gesamtkosten eines Heimplatzes setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen (Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Pflegekosten). Der EEE bezieht sich ausschließlich auf den Anteil der Pflegekosten, der nicht durch die Pauschalleistungen der Pflegeversicherung abgedeckt ist.
Solidarprinzip innerhalb des Heims: Durch den EEE zahlen Bewohner mit Pflegegrad 2 denselben pflegebedingten Eigenanteil wie Bewohner mit Pflegegrad 5. Dies verhindert, dass Menschen bei fortschreitender Pflegebedürftigkeit finanziell zusätzlich belastet werden.
Verhandlungssache: Die Höhe des EEE ist nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern wird zwischen dem Heimträger und den Pflegekassen individuell für jede Einrichtung verhandelt. Daher variiert der EEE von Heim zu Heim teils erheblich.
Um die finanzielle Belastung der Heimbewohner zu begrenzen, zahlt die Pflegeversicherung seit der Reform durch das PUEG gestaffelte Leistungszuschläge auf den EEE. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Dauer des Aufenthalts in der vollstationären Pflege:
| Aufenthaltsdauer | Zuschlag der Pflegekasse auf den EEE |
| 0 bis 12 Monate | 15 % |
| 13 bis 24 Monate | 30 % |
| 25 bis 36 Monate | 50 % |
| Über 36 Monate | 75 % |
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem EEE und dem Gesamteigenanteil. Der EEE deckt nur die pflegebedingten Kosten ab. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung („Hotelkosten“) sowie die Investitionskosten der Einrichtung müssen vom Bewohner immer zu 100 % selbst getragen werden; auf diese Kostenkomponenten gibt es keine Zuschüsse der Pflegekasse.
Steigen die Lohnkosten für das Pflegepersonal (z. B. durch Tariftreue-Regelungen), erhöht sich in der Regel auch der EEE der Einrichtung. Da die Leistungszuschläge der Kassen prozentual berechnet werden, mildern sie diese Steigerungen zwar ab, können sie jedoch meist nicht vollständig kompensieren, sodass die effektive Zuzahlung für Heimbewohner trotz staatlicher Zuschüsse steigen kann.