Schonvermögen

Schonvermögen bezeichnet den Teil des Vermögens, der bei der Beantragung von Sozialleistungen (wie Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege oder Bürgergeld) nicht eingesetzt werden muss. Dieses Vermögen wird vom Sozialamt oder Jobcenter „geschont“ – Sie dürfen es behalten, ohne dass es auf die Leistungen angerechnet wird.

Was gehört zum Schonvermögen?

Typischerweise zählen dazu:

  • Bargeldvermögen: Ein festgelegter Freibetrag (z.B. bei Grundsicherung im Alter derzeit 10.000 Euro für Alleinstehende, 20.000 Euro für Paare)
  • Selbstgenutzte Immobilie: Ein angemessenes Hausgrundstück oder eine Eigentumswohnung, in der man selbst wohnt
  • Hausrat und persönliche Gegenstände: Möbel, Kleidung, alltägliche Gebrauchsgegenstände
  • Ein angemessenes Auto: Falls es für die Mobilität notwendig ist
  • Vermögen für die Altersvorsorge: Unter bestimmten Bedingungen geschützte Riester- oder Betriebsrenten

Wichtig zu wissen

Was über das Schonvermögen hinausgeht, muss in der Regel erst aufgebraucht werden, bevor Anspruch auf Sozialleistungen besteht. Die genauen Freibeträge und Regelungen können je nach Sozialleistung unterschiedlich sein und ändern sich gelegentlich durch Gesetzesanpassungen.

Tipp: Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von einer Sozialberatungsstelle oder einem Fachanwalt für Sozialrecht beraten.