Glossar
Die Grundpflege ist ein zentraler Begriff der Pflegeversicherung und beschreibt die Unterstützung bei grundlegenden, alltäglichen Verrichtungen. Im Gegensatz zur medizinischen Behandlungspflege, die durch Ärzte angeordnet wird, umfasst die Grundpflege jene Bereiche des Lebens, die die Körperpflege, Ernährung und Mobilität betreffen.
Die Leistungen der Grundpflege sind im Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert. Man unterteilt sie klassischerweise in drei Hauptbereiche.
Dies ist oft der zeitintensivste Teil der Grundpflege, das Ziel ist die Hygiene und das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen sicherzustellen: Waschen, Duschen oder Baden; Zahnpflege, also Hilfe beim Zähneputzen oder der Reinigung von Prothesen; Haar- und Nagelpflege, etwa Kämmen sowie das Schneiden von Nägeln, sofern keine medizinische Notwendigkeit besteht; sowie Unterstützung bei der Darm- und Blasenentleerung, etwa beim Toilettengang oder beim Wechsel von Inkontinenzmaterial.
Hier geht es nicht um das Kochen selbst, das fällt unter die hauswirtschaftliche Versorgung, sondern um die direkte Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme: die mundgerechte Zubereitung, also das Zerkleinern von Speisen, sowie Hilfe beim Essen und Trinken, wenn der Pflegebedürftige Besteck oder Gläser nicht mehr selbstständig führen kann.
Die Erhaltung der Beweglichkeit ist essenziell, um Folgeschäden wie Druckgeschwüre (Dekubitus) zu vermeiden: Aufstehen und Zu-Bett-Gehen (Hilfe beim Transfer), An- und Auskleiden, Stehen und Gehen (Begleitung innerhalb der Wohnung oder beim Verlassen des Hauses) sowie fachgerechtes Umbetten zur Entlastung des Körpers.
Häufig werden die Begriffe verwechselt. Während die Grundpflege (SGB XI) die allgemeine Fürsorge beschreibt, umfasst die Behandlungspflege (SGB V) medizinische Maßnahmen, die von einem Arzt verordnet werden, etwa Wundversorgung und Verbandswechsel, Medikamentengabe, Injektionen wie Insulin oder Blutdruck- und Blutzuckermessungen.
Die Finanzierung der Grundpflege hängt maßgeblich vom festgestellten Pflegegrad ab. Sobald ein Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt, stehen Betroffenen Leistungen der Pflegeversicherung zu: Pflegesachleistungen, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Grundpflege übernimmt und direkt mit der Pflegekasse abrechnet; Pflegegeld, wenn Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen; oder eine Kombinationsleistung aus professioneller Hilfe und privater Pflege.
Die Durchführung der Grundpflege erfordert nicht nur Geduld, sondern auch die richtige Technik, um den eigenen Rücken zu schonen. Nutzen Sie moderne Hilfsmittel wie Haltegriffe im Bad, Duschstühle oder Pflegebetten, um die Barrierefreiheit in den eigenen vier Wänden zu erhöhen. Unser Hilfsmittelverzeichnis hilft beim Vergleich von Geräten, die die tägliche Pflege erleichtern.
Weitere Informationen zur Gestaltung eines seniorengerechten Alltags finden Sie in unserem Bereich für Fitness und Gesundheit für Senioren, wo wir zeigen, wie Mobilität so lange wie möglich erhalten werden kann.
Hinweis
Das Glossar erklärt Begriffe allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.
Im Glossar finden Sie Begriffe zu Pflege, Gesundheit, Vorsorge und Finanzen von A bis Z.