Die Grundpflege ist ein zentraler Begriff der Pflegeversicherung und beschreibt die Unterstützung bei grundlegenden, alltäglichen Verrichtungen. Im Gegensatz zur medizinischen Behandlungspflege (die durch Ärzte angeordnet wird) umfasst die Grundpflege jene Bereiche des Lebens, die die Körperpflege, Ernährung und Mobilität betreffen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was genau zur Grundpflege gehört, wer die Kosten übernimmt und wie sie den Alltag von Senioren erleichtert.
Die Leistungen der Grundpflege sind im Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert. Man unterteilt sie klassischerweise in drei Hauptbereiche:
Dies ist oft der zeitintensivste Teil der Grundpflege. Ziel ist es, die Hygiene und das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen sicherzustellen.
Hier geht es nicht um das Kochen selbst (dies fällt unter die hauswirtschaftliche Versorgung), sondern um die direkte Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme.
Die Erhaltung der Beweglichkeit ist essenziell, um Folgeschäden wie Druckgeschwüre (Dekubitus) zu vermeiden.
Häufig werden die Begriffe verwechselt. Während die Grundpflege (SGB XI) die allgemeine Fürsorge beschreibt, umfasst die Behandlungspflege (SGB V) medizinische Maßnahmen, die von einem Arzt verordnet werden. Dazu gehören beispielsweise:
Die Finanzierung der Grundpflege hängt maßgeblich vom festgestellten Pflegegrad ab. Sobald ein Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt, stehen Betroffenen Leistungen der Pflegeversicherung zu.
Die Durchführung der Grundpflege erfordert nicht nur Geduld, sondern auch die richtige Technik, um den eigenen Rücken zu schonen. Nutzen Sie moderne Hilfsmittel wie Haltegriffe im Bad, Duschstühle oder Pflegebetten, um die Barrierefreiheit in den eigenen vier Wänden zu erhöhen. Unsere Hilfsmittelverzeichnis-Produktsuche hilft beim Vergleich von Geräten, die die tägliche Pflege erleichtern.
Weitere Informationen zur Gestaltung eines seniorengerechten Alltags finden Sie in unserem Bereich für Fitness und Gesundheit für Senioren, wo wir zeigen, wie Mobilität so lange wie möglich erhalten werden kann.