Glossar
Die Pflegekasse ist der Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie ist organisatorisch an eine Krankenkasse angegliedert und verwaltet Beiträge sowie Leistungen im Pflegefall.
Zu den wichtigsten Aufgaben gehört es, Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsleistungen oder Zuschüsse für Pflegehilfsmittel zu gewähren – im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen und bis zu den vorgesehenen Höchstbeträgen. Welche Leistungen im Einzelfall infrage kommen, hängt vom festgestellten Pflegegrad und der konkreten Pflegesituation ab.
Darüber hinaus berät die Pflegekasse Versicherte und Angehörige über bestehende Ansprüche, etwa ob häusliche Pflege, ein ambulanter Pflegedienst, teilstationäre Angebote oder stationäre Versorgung infrage kommen. Wichtig zu wissen: Die Pflegekasse übernimmt nicht jede tatsächlich entstehende Kosten vollständig. In vielen Bereichen handelt es sich um begrenzte Leistungen, sodass Eigenanteile verbleiben können.
Hinweis
Das Glossar erklärt Begriffe allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.
So stellen Sie den Antrag und bereiten sich auf die Begutachtung vor.