Die monatlichen Kosten hängen primär von den Deutschkenntnissen der Betreuungskraft und der Komplexität der Grundpflege ab. In diesem Preis sind in der Regel enthalten:
- Die Entlohnung der Kraft (unter Einhaltung des aktuellen Mindestlohns 2026).
- Sozialabgaben und Versicherungen im Heimatland (nachgewiesen durch die A1-Bescheinigung).
- Die Vermittlungs- und Betreuungsgebühr der Agentur.
Zusatzkosten: Kalkulieren Sie zusätzlich ca. 150 € bis 200 € für Kost und Logis sowie die Reisekosten (ca. 100 € – 150 € pro Quartal) ein.
Nutzen Sie die staatlichen Zuschüsse, um die Belastung zu reduzieren.
Baustein 1: Das Pflegegeld
Da die 24-Stunden-Pflege als privat organisierte Pflege gilt, steht Ihnen das volle Pflegegeld zu.
Tipp: Falls Sie Ihren aktuellen Pflegegrad und damit verbunden Ihren Anspruch nicht kennen, nutzen Sie unseren Pflegegrad-Rechner.
Werte 2026 (Beispiele):
- Pflegegrad 3: 573 €
- Pflegegrad 4: 765 €
- Pflegegrad 5: 947 €
Baustein 2: Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege
Sie können das Budget der Verhinderungspflege nutzen, um die Kosten der 24-Stunden-Kraft gegenzurechnen, wenn die eigentliche Pflegeperson (Angehörige) pausiert.
Tipp: Durch die Umwidmung von 50 % der Kurzzeitpflege stehen Ihnen insgesamt bis zu 2.418 € pro Jahr zur Verfügung (Stand April 2026).
Monatlicher Effekt: Das reduziert Ihre Kosten rechnerisch um ca. 201 €.
Baustein 3: Steuervorteile (§ 35a EStG)
Die 24-Stunden-Pflege gilt als „haushaltsnahe Dienstleistung“. Sie können 20 % der Gesamtkosten (bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € pro Jahr) direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.
Maximaler Vorteil: 4.000 € pro Jahr bzw. ca. 333 € pro Monat.